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Jetzt mit staatlicher Hilfe in den Betrieb investieren

Handwerkspolitik

Wer 2026 in seine Firma investieren möchte, sollte die Fördermittel des Bundes und des Landes Brandenburg nutzen. Besondere Chancen ergeben sich für Handwerksbetriebe in der Lausitz und in der Uckermark.

Der Klassiker unter den brandenburgischen Förderprogrammen für das Handwerk bleibt auch im kommenden Jahr die Meistergründungsprämie. Bis zu 12.000 Euro schießt das Land Brandenburg zu, wenn ein Handwerksmeister nach bestandener Meisterprüfung den Sprung in die Selbstständigkeit wagt.

Der Zuschuss fördert die erstmalige Gründung, aber auch die Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb sowie eine tätige Beteiligung in Form einer mindestens 30-prozentigen Kapitalbeteiligung an einem Handwerksbetrieb mit Übernahme der Geschäftsführung. Wer zusätzlich noch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann weitere bis zu 5.000 Euro Zuschuss erhalten. Dieser erhöht sich auf bis zu 7.000 Euro, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt wird. Vor der Förderung ist eine Beratung durch die zuständige Handwerkskammer und deren fachliche Stellungnahme einzuholen. Die gegenwärtige Förderrichtlinie ist noch bis Ende 2026 gültig. Beantragt wird die Meistergründungsprämie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Investitionsförderung für Lausitzer Handwerksbetriebe im Wandel

Für Handwerker im Lausitzer Bergbaurevier bildet der aus europäischen Mitteln gespeiste Just Transition Fund (JTF) Möglichkeiten, Investitionen etwa für die Modernisierung des Betriebes zu nutzen. Die Fördergelder des 2023 gestarteten Programms werden stark nachgefragt. Auch zahlreiche Handwerksbetriebe, etwa aus dem Bauhandwerk in der Lausitz, haben sie bereits in Anspruch genommen. Ziel des Programms ist es, den Strukturwandel in der Lausitz nach dem Ende der Braunkohleförderung zu bewältigen. Die Förderrichtlinie endet am 30. Juni 2027.

Wer als Handwerksbetrieb eine produktive Investition, wie beispielsweise die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, tätigt, seine Kapazitäten ausbaut oder neue Geschäftsfelder erschließt, erhält dafür einen Zuschuss zu den Investitionskosten. Die Fördersätze unterscheiden sich je nach Region in der Lausitz zwischen zehn und 45 Prozent, bei kleineren Investitionssummen – weniger als 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren – sind bis zu 70 Prozent Fördersatz möglich.

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Fördermöglichkeiten für Start-ups in Lausitz und Uckermark

Zusätzlich können die Unternehmen bei der Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit auch eine Transformationsberatung für eine Ausgangsanalyse und für die Umsetzung der Investition in Anspruch nehmen. Für Betriebe jünger als drei Jahre wurde das Startgeld Lausitz aufgelegt. Sie können für zuwendungsfähige Ausgaben einen Zuschuss von 2.030 Euro je Monat erhalten. Für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich somit der gesamte Zuschuss auf 24.360 Euro. Voraussetzung für die Förderung: Innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung muss im geförderten Betrieb im Lausitzer Revier eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person eingestellt worden sein.

Auch Handwerksbetriebe im Landkreis Uckermark können seit dem vorigen Jahr von den EU-Geldern profitieren. Der Just Transition Fond Uckermark 2025 dient der Bewältigung der wirtschaftlichen Transformation in der Raffinerieregion Schwedt/Uckermark hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Förderbedingungen sind an denen der JTF-Förderung in der Lausitz angelehnt. Gefördert werden auch hier per Zuschuss produktive Investitionen und eine Transformationsberatung. Ebenso wird ein Startgeld Uckermark gewährt.

Hilfe für Investitionen und Gründung

Für allgemeine Investitionen in das Unternehmen können Handwerksbetriebe, die nicht älter als zehn Jahre sind, das Darlehensprogramm Brandenburg-Kredit Mikro in Anspruch nehmen. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger mit zinsverbilligten Darlehen. Die Mittel können für betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel eingesetzt werden.

Der Darlehensbetrag kann von 2.000 Euro bis maximal 25.000 Euro pro Vorhaben reichen. Das Programm Brandenburg GO richtet sich an Gründer innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung. Gefördert werden hier Investitionen und Betriebsmittel mit zinsgünstigen Darlehen, die mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert sind.

Innovationen und Digitalisierung

Seit Mitte des Jahres 2025 ist das Programm Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG) in Kraft. Es fördert mit Zuschüssen die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, unter anderem in Handwerksbetrieben. Je nach Größe des Forschungs- und Entwicklungsprojekts kann der Zuschuss zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro betragen. Mit dem Förderprogramm Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG – Digital) können sich Handwerksunternehmen Digitalisierungsvorhaben im Unternehmen fördern lassen.

Die Digitalisierung kann in der Betriebsorganisation oder in den Arbeitsabläufen erfolgen. Finanziert werden die Inanspruchnahme von Beratungen im Vorfeld, die Umsetzung des Digitalisierungsprojekts und die Schulung der Mitarbeitenden. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent. Maximal sind je 50.000 Euro Zuschuss für Beratung und Schulung und 250.000 Euro für die Umsetzung der Digitalisierung möglich.

Weiterbildung von Beschäftigten

Das Land Brandenburg unterstützt auch die Qualifizierung von Beschäftigten im Unternehmen. Beim Bildungscheck für Beschäftigte wird ein Zuschuss von 60 Prozent der beruflich bedingten Weiterbildungskosten gezahlt, maximal 3.000 Euro. Beim Förderbaustein "Weiterbildung im Unternehmen" können sich die Betriebe die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben bezuschussen lassen.

Übersicht: Handwerkskammern beraten zu FördermittelprogrammenHWK Cottbus:
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fachkräftesicherung
Axel Bernhardt Technischer Berater
T 0355 7835-157
bernhardt@hwk-cottbus.de

HWK Potsdam:
Abteilung Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie
Jan-Hendrik Aust
Teamleiter Innovation und Technik
T 033207 34-209
jan-hendrik.aust@hwkpotsdam.de

HWK Frankfurt (Oder):
Abteilung Gewerbeförderung
Jördis Kaczmarek
Assistentin der Abteilung
T 0335 5619-120
joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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Text: / handwerksblatt.de

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