Handwerk

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Handwerker im Visier der Auftragsvermittler

Betriebsführung

Jedes Jahr das gleiche Spiel. Im Sommer häufen sich die Fälle, bei denen auf unseriöse Art versucht wird, Handwerks-Betriebe mit der Hoffnung auf Aufträge zum Abschluss von Vermittlungsverträgen zu bringen. Die Auftragsvermittler sind bundesweit aktiv.

Die Handwerkskammer Lübeck rät zur Vorsicht, das Strickmuster sei immer das gleiche: Nach der ersten Kontaktaufnahme wird ein Gesprächstermin am Firmensitz des Vermittlers vereinbart. Der Vertrag, der dann vor Ort unterschrieben werden soll, enthält bei näherer Prüfung nicht selten ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, so die Kammer.

Es werden unter anderem mündlich Leistungen versprochen, die aber im schriftlichen Vertragstext nicht enthalten sind und bei Unterzeichnung wird sofort eine Gebühr fällig, die der Handwerksbetrieb vorab zahlen soll - oft durch (Quer-)Unterzeichnung eines Wechsels vor Ort.

Checkliste: Wann Sie skeptisch werden sollten!

  • Wenn Begleitumstände genannt werden, die angeblich eine rasche Unterzeichnung des Vertrages notwendig machen. 
  • Wenn etwas versprochen wird, was bei kritischer Überlegung wenig realistisch ist. Zum Beispiel die Auftragsvermittlung bei Branchen- und Gebietsexklusivität für jeden Betrieb von vielen!
  • Wenn sich mündliche Abreden nicht im schriftlichen Vertragstext finden lassen.
  • Wenn Sie bei Vertragsschluss gleich mit einer Zahlung in Vorleistung gehen sollen.
  • Wenn Sie vor Ort gleich einen Wechsel (quer-)unterschreiben sollen. Ist ein Wechsel erst einmal vom Schuldner quer-unterschrieben, kann der Wechsel jederzeit vom Gläubiger zu Lasten des Schuldners eingelöst werden. 

Die Handwerkskammer Lübeck warnt dringend davor, sich ungeprüft auf derartige Angebote einzulassen. Jeder Handwerks-Unternehmer, der einen solchen "Auftragsvermittler" besucht, sollte vor einer Unterschrift unbedingt genau das Kleingedruckte lesen und zu prüfen, ob die mündlich zugesagten Leistungen tatsächlich auch im Vertragstext stehen und ob sich ein Vertragsabschluss für Sie auch tatsächlich lohnt.

Gegen unbedachtes (Quer-)Unterschreiben eines Wechsels merken Sie sich den Banker-Spruch: "Unterschreiben - hin und her, aber niemals quer!"
 

Wer aufgrund einer Täuschung über die Umstände und die angebliche Durchführung des Vertrages irrtümlich einen Vertrag unterschrieben hat, sollte den Vertrag unverzüglich gegenüber dem Vermittler, am besten schriftlich per Fax oder Einschreiben, anfechten. Wer noch keine Zahlung geleistet hat, ist dann im Vorteil.

Wer vor Ort bereits einen Wechsel (quer-)unterschrieben hat, kann die Zahlung ggf. nur noch über eine umgehende Anweisung an die Hausbank versuchen zu stoppen. Es ist in einem solchen Falle zu raten, den Wechsel durch einen Anwalt prüfen zu lassen. 

Handwerksbetriebe, die vergleichbare Fälle melden möchten oder hierzu Rechtsauskunft benötigen, können sich an die Rechtsberater ihrer Handwerkskammer wenden.

Zitat eines Beraters der Handwerkskammer zu Köln zu diesem Thema: "Finger weg! Denn wer Aufträge hat, der vermittelt sie nicht an andere."

Text: / handwerksblatt.de

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