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HWK Koblenz | Dezember 2023
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Mai 2017
Meldungen bei der Entsendung von Mitarbeitern sind nur noch bis 30. Juni 2017 per Fax möglich! Ab 1. Juli geht das ausschließlich über das Meldeportal-Mindestlohn.
Seit Januar 2017 sollen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer über das Meldeportal-Mindestlohn online anmelden. Das gilt auch für Entleiher, die von einem Verleiher mit Sitz im Ausland überlassene Arbeitnehmer tätig werden lassen.
Bislang konnte die Meldung noch parallel per Fax erfolgen, ab 1. Juli ist damit Schluss. Arbeitgeber oder Entleiher können die Meldungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder dem Mindestlohngesetz nur noch über das Meldeportal-Mindestlohn an die Generalzolldirektion übermitteln. Eine Registrierung ist erforderlich.
Wichtig: Die bekannten Faxnummern und die Formulare für die Meldungen stehen ab dem 1. Juli nicht mehr zur Verfügung. Meldungen, die an diese Faxnummer gesendet werden, werden der Generalzolldirektion dann nicht mehr zugestellt.
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