Kein Ü-Zeichen für Bauprodukte mehr
Seit dem 15. Oktober ist nur noch die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nötig. Das bewährte Ü-Zeichen fällt weg.
Mit den Änderungen der Bauregelliste fällt das bewährte Ü-Zeichen für Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 weg, da ein Ersatz zwischenzeitlich nicht geschaffen wurde. Dazu meint der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa: "Das Nachsehen haben Bauherren, Bauunternehmer und Planer, die mit einer völlig unzureichenden CE-Kennzeichnung zurecht kommen müssen." Nun drohe erhebliche Unsicherheit, denn die geplanten Neuregelungen wiesen viele Lücken auf. "Bis heute ist nicht geklärt, wie die Bauproduktenqualität im Einzelfall nachzuweisen ist."
Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards müssen die Produkteigenschaften für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, was das Bauen erheblich verteuert. Regelungen, wer dies ausführen darf und auf welcher Prüfgrundlage, fehlen zurzeit ebenfalls vollständig.
Dringend Klarheit schaffen
"Es ist unverantwortlich, seit fast hundert Jahren gut funktionierende Regelungen ohne adäquaten Ersatz außer Kraft zu setzen", erklärte Pakleppa. Er fordert Bund und Länder auf, die notwendigen rechtlichen Schritte für eine schnelle Korrektur der mangelhaften europäischen Bauproduktnormen zu ergreifen. "Wir brauchen umgehend Klarheit, wie ab kommender Woche Bauprodukte vertragssicher eingebaut werden können. Das gilt insbesondere für laufende Bauvorhaben."
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2014 entschieden, dass Deutschland mit drei nationalen Zusatzregelungen für europäisch harmonisierte Bauprodukte gegen die EG-Bauproduktenrichtlinie verstoßen habe.
Eine Anpassung des deutschen Bauordnungsrechtes ist im Gange, aber mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr ist nicht zu rechnen. Trotzdem hat das Deutsche Institut für Bautechnik vorsorglich die Grundlage für die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen zum 15. Oktober 2016 geändert, was zu einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Bauprodukte geführt hat. Unter anderem werden die bisherigen Anforderungen für Zemente mit besonderen Eigenschaften, Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton nach harmonisierten Produktnormen für tragende Zwecke, Keramikklinker oder auch statisch beanspruchte Hohl- oder Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften gestrichen, sodass diese Produkte nur noch das CE-Kennzeichen tragen.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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