Wichtige Regeln für Drohnenflüge: Das sollten Sie wissen
Private Drohnenpiloten müssen zahlreiche Regeln beachten. Hier erfahren Sie, welche Vorschriften, Nachweise und Versicherungen für den sicheren Drohnenflug gelten.
Drohnen bieten auch im Handwerk neue Perspektiven, doch rechtliche Vorschriften begrenzen den Einsatz. Wer eine Drohne nutzen möchte, muss zahlreiche Regeln beachten – von Führerscheinnachweis bis Privatsphärenschutz. Erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt.
Wo sind die Regeln zu finden?
Die EU-Drohnenverordnung und das Luftverkehrsgesetz regeln die Nutzung. Besonders entscheidend sind das Gewicht und die technische Ausstattung des Fluggeräts, der geplante Einsatzort und die Frage, ob Sie sich als Betreiber registrieren oder einen Führerschein besitzen müssen. Auch der Schutz der Privatsphäre spielt eine wichtige Rolle.
Wer darf welche Drohne fliegen?
Das Mindestalter für Drohnenpiloten beträgt grundsätzlich sechzehn Jahre. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Drohnenmodelle und Einsatzarten. Für sogenannte Spielzeugdrohnen gelten spezielle Regeln.
Viele Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm erfordern den EU-Kompetenznachweis – häufig auch "kleiner Drohnenführerschein" genannt. Für manche Flüge, insbesondere in der Unterkategorie A2, benötigen Sie zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach Gewicht, Drohnenklasse und Art des Betriebs.
Drohnenklassen und Kategorien
Man unterscheidet Drohnen nach verschiedenen Kriterien. Für Privatanwender ist besonders die offene Kategorie wichtig. Sie umfasst Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm, sofern die Betriebsbedingungen eingehalten werden. Die offene Kategorie unterteilt sich in A1, A2 und A3:
- A1: Flüge näher an Personen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen
- A2: Mindestabstände zu unbeteiligten Personen erforderlich
- A3: Große Abstände zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten notwendig
Zusätzlich werden Drohnen in die Klassen C0 bis C6 eingeteilt. Diese Einteilung ist komplex. Informieren Sie sich vor dem Kauf, zu welcher Klasse Ihr Gerät gehört und welche Regeln hierfür gelten. Der Bundesverband der Copter-Piloten bietet hierzu Orientierung.
Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber
Sie müssen nicht jede Drohne einzeln registrieren – maßgeblich ist die Betreiberregistrierung. Eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist immer dann erforderlich, wenn die Drohne mindestens 250 Gramm wiegt oder mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet ist, der persönliche Daten erfassen kann. Spielzeugdrohnen unterliegen in der Regel nicht dieser Pflicht. Nach Abschluss der Betreiberregistrierung erhalten Sie eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Bringen Sie diese gut sichtbar an jeder eingesetzten Drohne an.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Unabhängig vom Gewicht benötigen Sie in Deutschland für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Ihre Drohne Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Prüfen Sie Ihre bestehende Versicherung darauf, ob der Drohnenbetrieb eingeschlossen ist. Das ist nicht immer selbstverständlich. Achten Sie auf Gewichts- und Einsatzbeschränkungen in den Versicherungsbedingungen.
Wo dürfen Sie Drohnen fliegen?
Es gibt klare Grenzen für den Einsatz. Innerhalb der offenen Kategorie dürfen Sie mit Ihrer Drohne nicht höher als hundertzwanzig Meter über dem Boden fliegen. Sie müssen das Gerät stets im Blick behalten. Viele Gebiete unterliegen besonderen Flugbeschränkungen. Geben Sie auf Flughäfen, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sowie militärische oder sicherheitsrelevante Einrichtungen besonders acht. Dort müssen Sie zusätzliche Abstände einhalten oder spezielle Genehmigungen einholen.
Drohnen-Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Kunstwerken können urheberrechtlich unzulässig sein. Sie sind nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt, die nur für Fotos von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen gilt (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 67/23).
Schutz der Privatsphäre beim Drohneneinsatz
Ein Drohnenflug berührt nicht nur Sicherheitsaspekte, sondern auch Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Wenn Sie mit einer Kamera fliegen, behandeln Sie Aufnahmen identifizierbarer Personen mit besonderer Sorgfalt. Das gezielte Filmen fremder Grundstücke, Wohnungen, Gärten oder Balkone kann die Privatsphäre verletzen.
Dies zeigt auch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 4 CE 23.2267). Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit wollte Wohngrundstücke per Drohne für die Abwasserberechnung fotografieren. Das Gericht stufte diese Befliegung als erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Weil Drohnenaufnahmen unter anderem Terrassen, Balkone, Gärten und auch Personen oder Innenräume erfasst hätten, untersagte das Gericht die Befliegung. Auch Behörden benötigen eine ausreichende Rechtsgrundlage, wenn sie Drohnen über privaten Bereichen einsetzen wollen.
Recht auf Verteidigung gegen Drohnen
Wie weit der Schutz der Privatsphäre reicht, zeigt ein weiteres Urteil. Ein Familienvater verteidigte das Recht seiner Kinder auf Privatsphäre und schoss eine Drohne mit einem Luftgewehr ab, die über dem Garten seiner Kinder kreiste. Zuvor hatte er lautstark nach dem Besitzer gerufen. Erst als die Drohne zerstört war, kam der Pilot hinzu. Das Gericht sprach den Vater von der Anklage der Sachbeschädigung frei. Es erkannte einen Defensiv-Notstand nach § 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches an. Diese Regelung gestattet unter bestimmten Bedingungen auch extreme Reaktionen auf Eingriffe in die Privatsphäre (Amtsgericht Riesa, Az. 9 Cs 926 Js 3044/19).
Strafen bei Verstößen gegen die Drohnenregeln
Wenn Sie gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Bei unzulässigen Bildaufnahmen oder bei Gefährdung des Luftverkehrs können zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen entstehen.
Quelle: ARAG
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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