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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
Gemeinsam Unternehmensnachfolge sichern
Viele Unternehmen im Saarland stehen in den nächsten Jahren vor einer Nachfolgeregelung. Jetzt an einer Umfrage der htw saar teilnehmen.
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September 2024
Ab November 2024 bekommen Unternehmen, Kleinunternehmer und Selbstständige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IDNr., zugeteilt. Sie soll die Kommunikation mit den Behörden vereinfachen.
Ab diesem November wird jedem Unternehmen, Freiberufler und Kleinunternehmer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.) zugeteilt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummern stufenweise und ohne Antrag - also automatisch. Zunächst bekommen alle ihre ID, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Bis alle "wirtschaftlich Tätigen" ihre W-IDNr. haben (voraussichtlich Ende 2026), kann in Steuererklärungen wie gewohnt die Steuernummer angegeben werden.
Die W-IDNr. bleibe dann für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht, meldet das BZSt. Auch bei Adress- oder Namensänderungen bleibe die Nummer gleich. Die Identifikationsnummer, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) bleiben daneben bestehen.
Die Nummer dient den Behörden der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Sie ist im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert.
Aufgebaut ist sie laut dem Bundeszentralamt für Steuern aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern. Jedem wirtschaftlich Tätigen wird fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit beginnend mit 00001 stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet, heißt es. In der Nummer seien keine persönlichen oder betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt, betont das BZSt.
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