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IT-gestützte Buchführung und Archivierung

Eine geordnete und sichere Ablage von Belegen bildet die Grundlage für eine optimale IT-gestützte Buchführung. Handwerksunternehmer können sich bei der HWK Dortmund beraten lassen.

Bereits 2014 wurden daher vom Bundesfinanzministerium Richtlinien für die digitale Buchführung und elektronische Archivierung als "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) ins Leben gerufen.

"Betriebe, die sich bis heute noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben und beispielsweise keine rechtskonforme Datenspeicherung vorweisen können, riskieren eine Schätzung durch den Betriebsprüfer" sagt IT-Sicherheitsbotschafterin Dr. Daniela Putsch von der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Denn: "Schon der Empfang einer digitalen Rechnung oder die Nutzung von Softwareprodukten zur Erstellung von Rechnungen fordert Unternehmer dazu auf GoBD-konform zu agieren", so Putsch. Gemeint sei damit die Verarbeitung, Speicherung und unveränderbare Archivierung für die zehnjährige Aufbewahrungsfrist.

Handwerksunternehmer, die sich näher mit den Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit auseinandersetzen möchten, können sich dazu bei der HWK Dortmund beraten lassen.

Kontakt

Christian Eder
Berater für Digitalisierung
Tel.: 0231 5493-466
E-Mail: Christian.Eder@hwk-do.de

Daniela Putsch
IT-Sicherheitsbotschafterin
Tel.: 0231 5493-414
E-Mail: Daniela.Putsch@hwk-do.de

www.hwk-do.de  

Text: / handwerksblatt.de

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