Förderprogramm für Lkw ab 7,5 Tonnen unterstützt die Erneuerung der handwerklichen Fahrzeugflotte.

Förderprogramm für Lkw ab 7,5 Tonnen unterstützt die Erneuerung der handwerklichen Fahrzeugflotte. (Foto: © welcomia/123RF.com)

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Flottenerneuerungsprogramm für 7,5-Tonner

Förderprogramm zur Anschaffung neuer LKW mit Euro VI oder Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb über 7,5 Tonnen bei gleichzeitiger Verschrottung eines Altfahrzeuges.

Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein nationales Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgelegt. Die Antragstellung ist bis zum 15. April möglich. Das Programm dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch der Förderung der Erneuerung der konventionellen Nutzfahrzeugflotte mit modernen Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse VI. Hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe.

Programm mit hoher Fördersumme

Das interessante Programm, dass angesichts der möglichen Fördersummen von 10.000 Euro (bei Verschrottung eines Bestandsfahrzeuges mit Euro 0 bis IV) oder bis zu 15.000 Euro (bei Verschrottung eines Fahrzeugs mit Euro V) ist attraktiv für Betriebe mit älteren schweren Nutzfahrzeugen. Zusätzlich ist die Förderung von intelligenter "Trailer-Technologie" mit 5.000 Euro möglich (unter anderem Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger oder aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger). Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie.

 

Hintergrund und Infos Anträge Über Anträge auf Gewährung einer Zuwendung entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das auch umfängliche Informationen bereitstellt.
Informationen Hier geht es zu einer Informationsseite des BAG (auch mit FAQ).
Förderrichtlinie Hier geht es zu Informationen über die Förderrichtlinie.  
Einreichen Anträge können ab sofort eingereicht werden. Der vollständige Antrag muss bis zum 15. April beim BAG eingehen. Das Förderprogramm endet am 30. Juni 2021. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen online hier einzureichen.
Hotline Das BAG bietet für interessierte Betriebe eine Hotline unter Tel. 0221/5776-5399 an. Die Hotline ist von 9 bis11.45 Uhr und 13.15 bis 14.45 Uhr, freitags nur bis 11.45 Uhr besetzt.
E-Mail E-Mail-Anfragen können unter Erneuerung-Nutzfahrzeuge@bag.bund.de gestellt werden.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Koblenz

Text: / handwerksblatt.de

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