Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro stehen für KMU und Handwerksunternehmen bereit.

Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro stehen für KMU und Handwerksunternehmen bereit. (Foto: © JuanPabloGonzales/123RF.com)

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Förderung von E-Nutzfahrzeugen im Handwerk

Insgesamt 50 Millionen Euro stehen zur Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen zur Verfügung.

Am 3. August 2020 wurde der Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der "Förderrichtlichtline Elektromobilität" für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen veröffentlicht. Das Förderprogramm unterstützt mit 50 Millionen Euro die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Für Handwerksunternehmen ist Voraussetzung der Förderfähigkeit lediglich die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. ein Eintrag in die Verzeichnisse für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (gemäß Anlagen zur Handwerksordnung). Demnach werden auch Handwerksunternehmen gefördert, die nicht der KMU-Definition entsprechen.

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Einen Investitionszuschuss erhalten antragsberechtigte Unternehmen, die Fahrzeuge der Zulassungsklassen N1 bis N3 (d.h. Fahrzeuge mit LKW-Zulassung sowohl unterhalb wie oberhalb von 3,5 Tonnen) anschaffen. Hybride und Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig. Pro Unternehmen werden maximal 40 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst. Für mittlere und kleine Unternehmen kann gemäß Förderrichtlinie ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, "sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann". Eine separate Begründung dafür, dass das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann, ist nach Angaben des Projektträgers aber nicht notwendig. Für die Gewährung dieses sogenannten KMU-Bonus ist dem Antrag lediglich die bereitgestellte KMU-Erklärung beizufügen. Während der Mindesthaltedauer ist eine Nutzung von mindestens 60 Prozent erneuerbarer Energien zum Betrieb der Fahrzeuge notwendig. Ein zeitnaher Förderantrag ist anzuraten, da trotz des offiziellen Titels des Förderaufrufes de facto Unternehmen aus allen Branchen Förderanträge stellen können, wenn sie die KMU-Kriterien erfüllen. Verteilt wird nach dem Windhundprinzip.

 

Hintergrund Unterstützung bei der Antragstellung geben die Ansprechpartner des Projektträgers Jülich: Tel. 030/201993500, E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de
Zum Förderaufruf geht es hier entlang.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Koblenz

Text: / handwerksblatt.de

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