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HWK Trier | Dezember 2025
Onlineveranstaltung der Gründerplattform zu Datenschutz & Co
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH informiert Gründer und Selbständige über die Themen AGB, Verträge und Datenschutz.
Wer Mitarbeiter in die Niederlande entsenden will, muss dies ab 1. März vorab melden. (Foto: © Żora Avagyan/123RF.com)
Vorlesen:
Die Entsendung von Mitarbeitern in die Niederlande muss ab dem 1. März vorab gemeldet werden. Dies ist online möglich.
Für Einsätze ab dem 1. März dieses Jahres muss die Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande vorab gemeldet werden. Dies gilt – unabhängig von Staatsangehörigkeiten - für Arbeitgeber undderen zu entsendende Mitarbeiter, aber auch für Selbstständige in bestimmten Bereichen, etwa in der Baubranche. Die Meldung hat online zu erfolgen und kann ab dem 1. Februar über die entsprechende Webseite vorgenommen werden.
Hintergrund: Nähere Informationen – in deutscher Sprache – erhalten Handwerksunternehmen online hier sowie auch bei ihren Außenwirtschaftsberatern.
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