Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | Juli 2026
Geschäftsbericht 2025 online erschienen
Der Geschäftsbericht 2025 der Handwerkskammer des Saarlandes ist erstmals vollständig in digitaler Form auf der Website der HWK verfügbar.
Seit dem 1. Juli gilt in en Niederlanden eine neue Maut für Lkw. Sie betrifft auch deutsche Handwerksbetriebe mit schweren Fahrzeugen. (Foto: © Jrg Schiemann/123RF.com)
Vorlesen:
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in den Niederlanden die neue Lkw-Maut ("Vrachtwagenheffing"). Von der Regelung sind auch deutsche Handwerksbetriebe betroffen.
Von der Regelung der neuen Lkw-Maut in den Niederlanden sind auch deutsche Handwerksbetriebe betroffen, die mit schweren Fahrzeugen im Nachbarland unterwegs sind. Mautpflichtig sind alle LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen – unabhängig davon, ob sie für den Gütertransport oder im Werkverkehr eingesetzt werden. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Klasse N1) bleiben auch mit Anhänger von der Maut ausgenommen. Die Maut wird auf nahezu allen Autobahnen sowie auf ausgewählten Provinz- und Gemeindestraßen erhoben.
Gleichzeitig ist die bisherige Eurovignette entfallen. Die Abrechnung erfolgt elektronisch über eine On-Board-Unit (OBU), die vor der Einfahrt in die Niederlande bei einem zugelassenen Anbieter bezogen werden muss. Wichtig für deutsche Betriebe: Anbieter wie Toll Collect oder Satellic sind für das niederländische Mautsystem nicht zugelassen. Wer ohne OBU oder mit einer nicht funktionsfähigen OBU unterwegs ist, muss mit Bußgeldern zwischen 400 und 800 Euro rechnen.
Hintergrund: LKW-Maut NiederlandeHintergrund Weitere Informationen sowie eine Übersicht der zugelassenen Anbieter stehen auf der offiziellen Internetseite.
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