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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Angesichts der drohenden fünften Corona-Welle sei es wichtig, die Liquidität der Betriebe zu sichern, sagt Minister Reinhard Meyer. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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Januar 2022
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe. Die neue Frist endet im Oktober dieses Jahres.
Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Aufschub bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen. "Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten", sagt Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Angesichts der drohenden fünften Corona-Welle sei es wichtig, die Liquidität der Betriebe zu sichern.
"Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst", so Meyer. Rückzahlungen vor der Frist sollen weiterhin möglich bleiben.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden etwa 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an rund 36.400 Antragsteller ausgezahlt. Bis Ende 2021 sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern über 7.350 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Knapp 59 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt.
Quelle: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
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