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Angesichts der drohenden fünften Corona-Welle sei es wichtig, die Liquidität der Betriebe zu sichern, sagt Minister Reinhard Meyer. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2022
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe. Die neue Frist endet im Oktober dieses Jahres.
Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Aufschub bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen. "Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten", sagt Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Angesichts der drohenden fünften Corona-Welle sei es wichtig, die Liquidität der Betriebe zu sichern.
"Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst", so Meyer. Rückzahlungen vor der Frist sollen weiterhin möglich bleiben.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden etwa 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an rund 36.400 Antragsteller ausgezahlt. Bis Ende 2021 sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern über 7.350 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Knapp 59 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt.
Quelle: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
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