Es sei zu begrüßen, dass der Beschluss auch die Stilllegung der Emissionszertifikate vorsieht, die durch den Kohleausstieg frei werden, sagt Holger Schwannecke.

Es sei zu begrüßen, dass der Beschluss auch die Stilllegung der Emissionszertifikate vorsieht, die durch den Kohleausstieg frei werden, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Olga Gordeeva/123RF.com)

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Kohleausstiegsgesetz beschlossen

Handwerkspolitik

Das Kabinett hat das Kohleausstieggesetz verabschiedet. Das Handwerk begrüßt das, fordert aber auch, mittelständische Betriebe bei den Strukturhilfen stärker zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

  • zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung,
  • Löschung freiwerdender CO2-Zertifikate,
  • Kompensation für Stromverbraucher im Fall eines Strompreisanstiegs durch den Kohleausstieg,
  • Zahlung eines Anpassungsgeldes an ältere Beschäftigte im Kohlesektor,
  • Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.

Mehr zum Kohleausstieg lesen Sie hier"Das vom Bundeskabinett beschlossene Kohleausstiegsgesetz bringt die dringend notwendigen Klärungen bei der Handhabung freiwerdender Emissionszertifikate sowie für die künftige Versorgungssicherheit", kommentiert Holger Schwannecke.

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Es sei zu begrüßen, dass der Beschluss auch die Stilllegung der Emissionszertifikate vorsieht, die durch den Kohleausstieg frei werden, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Neben dem Klimaschutz würde auch die Versorgungssicherheit beim Ausstiegsfahrplan berücksichtigt - beides müsse ein "unabdingbares Paradigma der Energiepolitik" bleiben.

Strompreissteigerungen sofort kompensieren

Jedoch sieht der ZDH Nachbesserungsbedarf bei der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Energieversorgung. Schwannecke: "Bereits in diesem Jahr soll der erste Meiler abgestellt werden, doch die ausstiegsbedingten Strompreissteigerungen für Unternehmen und Privathaushalte sollen erst ab 2023 abgefedert werden, indem die Netzentgelte dann reduziert werden sollen. Das kann nicht sein, sondern von Anfang an müssen ausstiegsbedingte Strompreissteigerungen kompensiert werden."

Beim separat laufenden Gesetzgebungsverfahren zu den Strukturhilfen zeigt sich das Handwerk unzufrieden: "Die spezifischen Anpassungserfordernisse mittelständischer Unternehmen bleiben bisher völlig unzureichend berücksichtigt und sollen mit keinem einzigen Cent – zum Beispiel für Investitionszuschüsse – bedacht werden." Dass müsse dringend geändert werden. Denn das Handwerk leiste sowohl bei der Berufsausbildung als auch bei der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der betroffenen Regionen.

Text: / handwerksblatt.de

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