Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Mit der Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung Abfall vermeiden und das Recycling verbessern. (Foto: © rido/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2020
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Das Handwerk fordert eine Umsetzung ohne weitere Bürokratiebelastungen für die Betriebe.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verabschiedet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte den Vorschlag vorgelegt, um die Abfallvermeidung zu verbessern und das Recycling zu verstärken. "Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung", sagt die Ministerin.
Künftig sollen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden und bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssen sie – wenn keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen – beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.
Mit der Obhutspflicht will die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung nehmen. Damit schafft die Regierung eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. "Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten", so Schulze.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf in voller Länge.Um das Vorgehen von Händler transparenter zu machen, erarbeitet das Umweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage enthält das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hersteller und Händler sollen nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen.
Für die Reinigung von Parks und Straßen kommen bislang allein die Bürger über kommunale Gebühren auf. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Hersteller und Vertreiber von Einwegprodukten aus Kunststoff sollen sich künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. Neben diesen drei zentralen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf weitere Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und teilweise der EU-Einwegkunststoffrichtlinie.
Das Handwerk begrüßt die Verbesserung des Ressourcenmanagements und der Ressourceneffizienz. "Begrüßenswert ist insbesondere der Vorstoß, das Recycling von Rohstoffen und die Reparaturfähigkeit von Produkten zu fördern, gerade für das reparierende Handwerk, das für sechs Prozent des handwerklichen Umsatzes des Handwerks steht", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
Einige Punkte sind aus Sicht des ZDH allerdings noch verbesserungswürdig. "Die Ziele für mehr Produktverantwortung und Recycling sollen laut KrWG-Novelle durch ordnungsrechtliche Vorgaben erreicht werden, obwohl die EU-Abfallrahmenrichtlinie auch zulässt, Maßnahmen ohne Gesetzescharakter zu erlassen."
Das Handwerk fordert deswegen, vor allem freiwillige und marktwirtschaftliche Instrumente anzuwenden. Schwannecke: "Das betrifft unter anderem die Vorfestlegung auf Obhutspflichten und die Finanzierung kommunaler Reinigungsleistungen. Eine höhere und ambitionierte Recyclingquote erfordert, dass gleichzeitig Rechtssicherheit für Verwender und Marktanreize für die Nutzung von Recycling-Baustoffen, geschaffen werden."
Der ZDH rechnet nach Umsetzung des Gesetzes mit einer weiteren Bürokratiebelastung für die Betriebe im Vollzug der neuen Regeln. Das müsse unbedingt vermieden werden, sagt Schwannecke. Schon jetzt sei die Belastung der Handwerksunternehmen durch bürokratische Pflichten grenzwertig.
Kommentar schreiben