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Wer an der Sicherheit spart, kommt an den Pranger

Vier gerade sein lassen – das ist eine rheinische Tugend. Doch in punkto Arbeitsschutz verstehen die Behörden auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) kein Pardon.

Verstöße gegen den Arbeitsschutz werden in NRW nicht nur mit empfindlichen Bußgeldern belegt, sondern auch im Gewerbezentralregister eingetragen. Damit sind sie sozusagen öffentlich gebrandmarkt. Das Anprangern hat zum Beispiel zur Folge, dass solche Firmen bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat gerade erst diesen Sommer in einer Schwerpunktaktion rund 400 Baustellen im Land überprüft. Dabei sind teils gravierende Sicherheitsmängel festgestellt worden. Der Fokus der Überprüfung lag auf Baustellen mit hoher Absturzgefährdung, also im Hochbau und bei Dach- und Fassadenarbeiten. Hier kommt es immer noch regelmäßig zu schweren und teils tödlichen Unfällen.

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Sehr schlechte Prüfungsergebnisse

Das Ergebnis ist schockierend: Rund 70 Prozent der Gerüste wiesen Mängel auf. In fast zwei Dritteln aller Fälle war der Seitenschutz nicht vollständig oder fehlte gleich ganz. Etwa ein Drittel der Gerüste war nicht richtig in der Wand verankert. Auf 17 Prozent der Baustellen waren zudem bei Dacharbeiten keine Auffangnetze angebracht oder sie waren mangelhaft.

Insgesamt ist auf 80 Prozent der Baustellen eine mangelhafte Absturzsicherung entdeckt worden. Bei jeweils etwa einem Drittel davon waren Treppen, Wandöffnungen, Bodenöffnungen oder die oberen Etagen eines Rohbaus unzureichend abgesichert. Die Verkehrswege auf den Baustellen wurden zu 40 Prozent beanstandet. In 16 Prozent der Fälle waren die Mängel so eklatant, dass ein Bußgeld verhängt wurde. "Nebenbei" wurden zudem Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geahndet.

Text: / handwerksblatt.de

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