Mitarbeiter Genossenschaften möglicherweise die Rettung des fortbestehens vieler Unternehmen

Mitarbeiter Genossenschaften möglicherweise die Rettung des fortbestehens vieler Unternehmen (Foto: © SORAPONG CHAIPANYA/123RF.com)

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Nachfolge durch Mitarbeiter Genossenschaften

Wie Unternehmensübernahmen im Handwerk durch Mitarbeitergenossenschaften gesichert werden können.

Die Zahlen belegen die Herausforderung: In Deutschland benötigen etwa 150.000 Unternehmen bis 2022 neue Eigentümer. Allein in NRW sind etwa 550.000 Arbeitsplätze betroffen. Eine bisher viel zu selten wahrgenommene Lösung ist die Übernahme des Unternehmens durch die eigene Belegschaft. Obwohl das Interesse an diesem Modell groß ist, scheitern derartige Nachfolgeprojekte häufig am fehlenden Kapital.

Steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen

Eine mögliche Lösung liegt nach Meinung des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen in genossenschaftlichen Modellen zur Unternehmensübernahme, an denen sich die Mitarbeiter beteiligen. Bisher sind dafür allerdings die steuerlichen Rahmenbedingungen wenig geeignet. Die von der NRW-Landesregierung eingebrachte Gesetzesvorlage, die steuerliche Freigrenze für solche Beteiligungen von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich anzuheben, könnte hier nach Ansicht des Genossenschaftsverbandes Abhilfe schaffen.

Modell wird auf Herz und Nieren geprüft

Die Vorteile genossenschaftlicher Modelle zur Unternehmensübernahme durch Mitarbeiter liegen vor allem in der Risikominderung: So werden in der Gründungsprüfung durch den Verband Businessplan und Übernahmemodell auf Herz und Nieren geprüft - eine wichtige Voraussetzung für das Engagement von Fremdfinanzierern und eine Absicherung der Interessen der Alteigentümer.

Gleichzeitig ist die Haftung der Mitarbeiter auf die Genossenschaftsanteile beschränkt, so dass auch für die übernehmenden Mitarbeiter das persönliche Risiko überschaubar ist. Hinzu kommen regelmäßige Jahresprüfungen durch den Genossenschaftsverband, die die ökonomische Nachhaltigkeit sichern helfen.

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So funktioniert die Unternehmensübernahme in die genossenschaftliche Rechtsform

  • Es wird eine Beteiligungsgesellschaft (z.B. eG) gegründet, die (mindestens) die Mehrheit der Anteile des zu veräußernden Unternehmens übernimmt. Mitglieder können sein: Mitarbeiter, Kapitalgeber, Kombination von Beidem
  • Die "eG" übernimmt eine Holdingfunktion d.h. die Rechtsform des übernommenen Unternehmens kann beibehalten werden
  • Förderung von eG-Beteiligungen über 5. VermBG i.V.m. § 3 Nr. 39 EStG (steuer- und SV-freie Höchstbetrag: 360,00 Euro/Jahr zzgl. evtl. 20 % AN-Sparzulage) 

 

 

Text: / handwerksblatt.de