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HWK Trier | August 2025
Standortvorteil trifft Nachhaltigkeit
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Trier bietet eine Informationsveranstaltung zum Quartiers- und Wärmekonzept am Standort parQ54 in Trier an.
Vorlesen:
August 2025
Wie Straßenbauunternehmen sich vorbereiten können.
Mitarbeitende im Straßenbau sind bei der Arbeit oftmals gesundheitsschädlichen Dämpfen ausgesetzt. Das hat Folgen: Ab dem 1. Januar 2027 darf in Deutschland klassischer Walzasphalt nicht mehr ohne weitere Maßnahmen eingebaut werden. Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Bitumendämpfe ist dann verbindlich.
Der Hintergrund: Beim Einbau von Heißasphalt entstehen Dämpfe und Aerosole, die Bitumenkondensate enthalten. Diese sind nicht nur geruchsintensiv, sie gelten als potenziell gesundheitsschädlich, insbesondere bei langer oder intensiver Exposition. Zum Schutz der Mitarbeitenden wurde 2019 ein Arbeitsplatzgrenzwert eingeführt, der bei maximal 1,5 mg/m³ Bitumenkondensat liegt (Mittelwert über acht Stunden).
Allerdings wurde dieser Wert bislang mehrfach ausgesetzt, zuletzt bis 31.12.2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist jedoch Schluss mit den Ausnahmen. Dann muss jeder, der Asphalt einbaut, unter dem Grenzwert bleiben.
Temperaturabgesenkte Asphalte sind Mischgüter, bei denen die Einbautemperatur um mindestens 20 Grad Celsius gegenüber klassischem Heißmischgut abgesenkt ist. Spezielle Additive oder technologische Verfahren sorgen dafür, dass der Asphalt auch bei geringeren Temperaturen verarbeitbar bleibt.
Laut Definition der European Asphalt Pavement Association (EAPA) spricht man ab circa 130–140 °C von Warmmischgut. In der Praxis bedeutet das weniger Emissionen, besserer Arbeitsschutz, aber auch neue technische Anforderungen an Einbau und Logistik.
Unternehmen müssen in Zukunft ihre Planung neu denken und sich mit den neuen Technologien und Additiven auseinandersetzen, um zu entscheiden, welche Lösungen für sie infrage kommen. Auch die Einbauprozesse müssen angepasst werden.
Die Verdichtungsfenster verkleinern sich, die Silolagerung muss neu bewertet werden. Ebenfalls hat die Umstellung Auswirkungen auf die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. Öffentliche Aufträge werden sich zunehmend auf TA-Asphalte ausrichten.
strassentechnik.de
Fördermöglichkeiten nutzen
Die Nachrüstung von Fertigern mit einer Absauganlage wird von der BG Bau mit maximal 3.000 Euro bezuschusst. Gleiches gilt für Fernsteuerungen, die es bei manuellem Gussasphalteinbau dem Anwender ermöglichen, bei kleineren Asphaltarbeiten nicht direkt den Gefahrstoffen ausgesetzt zu sein. Voraussetzung ist dabei eine Mitgliedschaft bei der BG Bau. Die BG Bau hat eine Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Gussasphalt veröffentlicht, die kostenlos im Internet als PDF zur Verfügung steht.
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Warum klassischer Asphalt problematisch wird: das STOP-PrinzipMit dem sogenannten STOP-Prinzip will der Arbeitsschutz Gefährdungen durch Gefahrstoffe minimieren. Für die Asphaltverarbeitung sieht das so aus:
S – Substitution: Ersatz des Gefahrstoffs
T – Technische Maßnahmen: z. B. Absaugung an Maschinen
O – Organisatorische Maßnahmen: z. B. Personalrotation
P – Persönliche Schutzausrüstung: z. B. Atemschutzmasken
Wegen der Problematik, geeignete Asphaltmischungen bei niedrigerer Temperatur so herzustellen, dass sie weiterhin gut zu verarbeiten sind, hat sich die Einführung des temperaturabgesenkten Asphalts verzögert, ist aber ab 2027 verbindlich. Die Absaugung an Maschinen trägt ebenfalls zur Minimierung der Gefahr für Fahrer und Bohlengänger bei. Personalrotation und Atemschutzmasken haben sich in der Praxis als nicht umsetzbar erwiesen.
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