Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | November 2025
Bundessiegerin im Saarland gekürt
Luca Rumbolz aus Schleswig-Holstein hat in ihrem Beruf, Kauffrau im Büromanagement, die Deutsche Meisterschaft im Handwerk gewonnen.
Bis Ende des Jahres müssen produzierende Handwerksbetriebe ihre Anträge für die Stromsteuerentlastung stellen. (Foto: © Otto Pleska/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK des Saarlandes
November 2025
Entlastungsanträge für das Jahr 2024 müssen bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 hat der Gesetzgeber für die Kalenderjahre 2024 und 2025 eine Ausweitung der Steuerentlastung für Betriebe des produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG beschlossen. Einige Betriebe des produzierenden Gewerbes im Handwerk können erstmals einen Antrag auf Steuerentlastung stellen. Während für die Kalenderjahre bis 2023 ein Stromverbrauch von mindestens 48.700 kWh erforderlich war, um den Sockelwert von 250 Euro zu übersteigen, reicht für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ein Verbrauch von mehr als 12.500 kWh aus, um von der Steuerentlastung zu profitieren.
Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz stellt den Betrieben innerhalb des kostenfreien E-Tools ein Stromsteuermodul zur Unterstützung bereit. Dieses ermöglicht eine erste Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Höhe des Entlastungsbetrags. Ferner erleichtern Links zu den erforderlichen Formularen und zur Antragstellung die Umsetzung in der Praxis.
Vor einer Antragstellung muss sichergestellt sein, dass der Handwerksbetrieb gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (Ausgabe 2003) zum Produzierenden Gewerbe zählt und im Jahr 2024 sowie 2025 jeweils mehr als 12.500 kWh Strom verbraucht hat. Entlastungsanträge für das Kalenderjahr 2024 müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 beim jeweils zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Im Rahmen der Antragstellungen ergeben sich häufig komplexe Fragen, zum Beispiel, wenn ein Betrieb mehrere Tätigkeiten ausübt, die aber nur zum Teil unter einen Wirtschaftszweig des Produzierenden Gewerbes fallen. Die Steuerberaterkammer rät allen betroffenen Handwerksbetrieben daher, sich für die Antragstellung einer Steuerentlastung nach § 9b StromStG an ihren Steuerberater zu wenden.
Hintergrund: StromsteuerentlastungHintergrund Weitere Informationen für Betriebe des produzierenden Handwerks rund um das Thema Stromsteuerentlastung gibt es hier.
Ansprechpartner Technischer Betriebsberater Manfred Kynast, Tel. 0681 5809137, E-Mail: m.kynast@hwk-saarland.de
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Kommentar schreiben