Frist zur Entlastung von Stromsteuer beachten
Die Handwerkskammer Münster erinnert Betriebe des produzierenden Gewerbes daran, dass Entlastungsanträge nach § 9b Stromsteuergesetz für das Jahr 2024 bis spätestens Ende 2025 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden müssen.
Im Zuge des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wurde die Stromsteuer für die Jahre 2024 und 2025 auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Dadurch können viele Handwerksbetriebe erstmals von der Entlastung profitieren – bereits bei einem Stromverbrauch von mehr als 12.500 Kilowattstunden im Jahr.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Zoll-Portal mittels ELSTER-Organisationszertifikat. Unterstützung bietet das kostenfreie E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz, das bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Antragstellung hilft.
Hintergrund: StromsteuererstattungHintergrund Weitere Informationen zur Erstattung der Stromsteuer stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) online hier zur Verfügung.
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Text:
Handwerkskammer Münster /
handwerksblatt.de
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