Die Regelungen sollen nun für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von mindestens bei 1,5 Milliarden Euro gelten.

Die Regelungen sollen nun für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von mindestens bei 1,5 Milliarden Euro gelten. (Foto: © Felix Pergande/123RF.com)

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EU-Parlament stimmt für Vereinfachung des Lieferkettengesetzes

Handwerkspolitik

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll vereinfacht werden und nur größere Unternehmen betreffen. Dafür hat sich das Europäische Parlament in einer weiteren Abstimmung über das Lieferkettengesetz ausgesprochen.

Das Europäische Parlament hat ein weiteres Mal über das umstrittene EU-Lieferkettengesetz abgestimmt und damit seine Verhandlungsposition festgelegt. Es will sich für die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen und nur für sehr große Unternehmen sollen Sorgfaltspflichten gelten. Über ein kostenloses digitales Portal sollen Betriebe Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-Berichtspflichten erhalten. 

Ursprünglich geplant war, dass die Regelungen für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro gelten sollen. Das soll deutlich entschärft werden. Das Parlament sieht als neue Grenze die Zahl von mindestens 5.000 Mitarbeitern vor. Der jährliche Umsatz müsse mindestens bei 1,5 Milliarden Euro liegen.

Auskünfte von kleineren Betrieben nur im Ausnahmefall

Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu erkennen und zu überwachen. Anstatt systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sollen sie sich auf bereits verfügbare Daten stützen und zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall anfordern dürfen. 

Diese Unternehmen müssten künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten könnten Geldbußen verhängt werden, deren Leitlinien von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden sollen. Verstöße sollen auf nationaler, nicht auf europäischer Ebene geahndet werden. 

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Forderungen des Handwerk berücksichtigt

Immer wieder hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Gesetz kritisiert und vor Rechtsunsicherheit zusätzlichen Bürokratiepflichten und unkalkulierbaren Risiken für die Betriebe des Handwerks gewarnt. Der nun im Parlament erreichte Konsens falle mittelstandsfreundlicher aus und berücksichtige wichtige Anliegen des Handwerks.

"Im Kern konnten wir uns in drei zentralen Punkten durchsetzen", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Erstens sinkt die Zahl der berichtspflichtigen Betriebe deutlich, zweitens begrenzt der freiwillige VSME-Standard die Anfragen von berichtspflichtigen Unternehmen an nicht-berichtspflichtige Betriebe." Drittens stelle der risikobasierte Ansatz des Lieferkettengesetzes sicher, dass Handwerksbetriebe keine oder nur geringe Informationsanfragen treffen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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