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Betriebsführung | Mai 2024
Saarland und Rheinland-Pfalz: Kurzarbeitergeld bei Hochwasserschäden
Wegen der Hochwasserkatastrophe im Saarland und in Rheinland-Pfalz kann in vielen Betrieben nicht gearbeitet werden: Betroffene dürfen für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen.
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