Diesel-Fahrverbote im Ruhrgebiet
Die Städte Essen und Gelsenkirchen müssen ab Juli 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Und zwar auch für die A 40. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Zum ersten Mal wird ein Dieselfahrverbot für eine Autobahn gelten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat für Essen die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone, die auch Teile der vielbefahrenen Autobahn 40 betrifft, angeordnet. Die Blaue Umweltzone soll in 18 der 50 Stadtteile gelten.
In dem Verfahren ging es um den Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet. Betroffen sind der "Teilplan West" für die Stadt Essen und "Nord" für Gelsenkirchen. Diese Pläne müssen so geändert werden, dass der vorgeschriebene EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel eingehalten wird.
Das Gericht hält es für notwendig, dass dafür in der Essener Umweltzone vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen.
In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote finden Sie hier.
Grenzwert in 29 deutschen Städten überschritten
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ursprünglich sollte es auch um die Städte Dortmund und Bochum gehen. Hier muss jedoch erst noch geklärt werden, ob das Gericht überhaupt zuständig ist.
Die DUH führt derzeit Klageverfahren wegen Grenzwertüberschreitungen in bundesweit 29 Städten, zehn davon liegen in NRW. Weitere Klagen wegen zu hoher Stickoxid-Werte in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal will die Deutsche Umwelthilfe noch im November einreichen. Nach Angaben der Umwelthilfe stehen zudem Verhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zu möglichen Fahrverboten in Darmstadt (21. November) und Wiesbaden (19. Dezember) an.
Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erachtet, sie müssen aber verhältnismäßig sein. In der Folge haben Verwaltungsgerichte Fahrverbote in Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt, Aachen, Berlin, Mainz, Köln und Bonn angeordnet. Die Landesregierung von NRW hat angekündigt, gegen die Urteile mit der Berufung vorzugehen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteile vom 15. November 2018, Az. 8K 5068/15 (Essen), 8K 5254/15 (Gelsenkirchen)
In welchen Städten Diesel-Fahrverboten gelten oder kommen, lesen Sie hier.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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