Baurecht: Neue Regeln für mehr Wohnungsbau
Die Bundesregierung will das Bauen vereinfachen. Ein Gesetzentwurf soll das Bauen beschleunigen, Bürokratie reduzieren und Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.
Vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll der Wohnungsbau schneller gehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts will die Bundesregierung mehr Wohnraum schaffen.
Dafür modernisiert sie das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und das Raumordnungsgesetz. Mit diesen Änderungen will sie Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und die kommunale Planungshoheit stärken. Städte und Gemeinden sollen besser auf Wohnraummangel, die Folgen des Klimawandels und sicherheitspolitische Anforderungen reagieren können.
Beschleunigung des Wohnungsbaus und neue Prioritäten
Der Gesetzentwurf macht Wohnbauprojekte in bestimmten Gebieten zu Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse. Auch im Naturschutzrecht wird klargestellt, dass Wohnungsbauinteressen einen zwingenden Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses darstellen können. Entscheidungen zugunsten neuer Wohnungen erhalten damit mehr rechtliche Sicherheit.
Die Bauleitplanung soll einfacher ablaufen und sich künftig vollständig digital organisieren lassen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren wird freiwillig, nur in Ausnahmen sind weitere Anhörungen vorgeschrieben. Neue Fristen beschleunigen das Verfahren zusätzlich. Gemeinden müssen regelmäßig über den Stand der Planung informieren.
Die Umweltprüfung soll gestrafft werden, vor allem durch eine klarere Abgrenzung der Prüfungsanforderungen und höhere Schwellenwerte für beschleunigte Verfahren.
Mehr Rechtssicherheit und Gestaltungsspielräume
Beim Rechtsschutz gegen Bebauungspläne ändert sich auch einiges: Künftig können bestimmte Einwände von Privatpersonen und Umweltverbänden bei verspäteter Geltendmachung im Gerichtsverfahren ausgeschlossen bleiben – soweit dies europarechtlich möglich ist. Das soll Planungen mehr Rechtssicherheit geben.
Kommunen erhalten neue Gestaltungsspielräume: Der Flächennutzungsplan kann ausgewählte Bauvorhaben im Außenbereich begünstigen. Städte können Kerne stärker für das Wohnen nutzen. Neue Sondergebietsregelungen ermöglichen flexiblere und experimentelle Entwicklungen.
Auch das Raumordnungsrecht modernisiert der Entwurf weiter: Der Bund digitalisiert Beteiligungen und Verfahren. Bundesraumordnungspläne sollen etwa vor Hoch- und Niedrigwasser schützen und Belange der Verteidigung stärken. Die Bundesregierung erhöht die Widerstandsfähigkeit räumlicher Strukturen gegen Krisen und koordiniert konkurrierende Flächennutzungen besser. Vor allem in Ballungsräumen soll die neue Raumordnung zusätzliches Bauland ermöglichen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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