Einigung bei der Grundsteuer
Union und SPD haben eine Einigung bei der Neugestaltung der Grundsteuer erzielt. Die Reform soll jetzt zügig in den Bundestag eingebracht werden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Grundsteuer: Das ändert sich und das kommt jetzt auf Eigentümer zu
Nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses im Bundeskanzleramt erklärten die Teilnehmer, dass man sich bei den wichtigsten Punkten zur Reform der Grundsteuer geeinigt hat. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil bestätigte im ZDF-Morgenmagazin Moma, dass man jetzt zu einer schnellen Lösung kommen will.
Ein Wettbewerb zwischen den Bundesländern, bei dem jeder macht, was er will, werde nicht kommen, betonte Klingbeil. Es werde eine bundeseinheitliche Bewertung geben. Den Ländern werden aber wohl Spielräume bei der Auslegung der Grundsteuer eingeräumt, wie es auch jetzt schon über die Hebesätze möglich ist. Das war immer eine Forderung der CSU. Wie dieser Gestaltungsspielraum genau aussehen soll, wurde aber noch nicht erklärt.
Es sei zwar nicht das, so Klingbeil, was die SPD sich zu einhundert Prozent vorgestellt habe, aber eine Lösung die akzeptabel ist.
CDU/CSU: Bezahlbarer Wohnraum wird gesichert, unnötige Bürokratie verhindert
Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist überzeugt, dass das Ergebnis des Koalitionsausschusses "eine entscheidende Weichenstellung auf dem Weg zur Neuregelung der Grundsteuer" ist. Man setze jetzt auf konstruktive Gespräche über die vorgeschlagene Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat.
Das Ergebnis sei auch ein "starkes Bekenntnis zu Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung". Mit diesem Weg könne bezahlbarer Wohnraum gesichert und unnötige Bürokratie verhindert werden.
Mit der umfassenden Öffnung für eigene Ländergesetze würden passgenaue Lösungen ermöglicht. Jung weiter: "Das ist die Antwort auf unterschiedliche Gegebenheiten zwischen Kiel und Konstanz, zwischen Stadtstaaten und Flächenländern, zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen."
Die Zeit drängt: Bis Ende 2019 muss eine Lösung da sein
- Die Grundsteuer wird einmal im Jahr von den Gemeinden erhoben. Fällig wird sie zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Zahlen muss die Steuer jeder, der Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist. Vermieter können die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
- Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
- Die Grundsteuer B wird aktuell in einem komplizierten Verfahren aus den drei Faktoren Einheitswert, Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz berechnet.
Quelle: immowelt.deLangsam wird es auch eng, denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber vorgegeben, dass bis Ende 2019 eine Lösung gefunden werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, würde die Steuer ganz abgeschafft. Rund 14 Milliarden Euro kassieren die Länder im Jahr an Grundsteuer.
Die Gesetzentwürfe gehen nun an den Bundestag, wo sie beraten und dann beschlossen werden sollen. Anschließend muss der Bundesrat den Gesetzen zustimmen.
Bis zur Neuregelung dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden. Mehr dazu lesen Sie hier!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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