Was bei einem Konkurs geschieht
Hat das Gericht entschieden, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, wird automatisch auch der Insolvenzverwalter benannt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Was Sie als Chef im Handwerk wissen müssen
Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer festgelegten Frist bei ihm einzureichen. Gleichzeitig nimmt die so genannte Berichtsphase ihren Lauf. "Ein wichtiges Anliegen bei der Reform des Insolvenzrechts 1999 war es, möglichst viel von einem Unternehmen zu erhalten und auch fortzuführen", erklärt Sven Wolf von der Remscheider Kanzlei Dr. Peter Neu. "Daher wird geprüft, ob das Vermögen liquidiert oder aber das Unternehmen als Ganzes oder in Teilbereichen eine Überlebenschance hat."
Forderung muss vom Gericht festgestellt sein
Mit dem Beschluss wird auch der so genannte Prüfungstermin benannt. Dort erfolgt der Blick auf die eingegangenen Forderungen. Der Insolvenzverwalter prüft genau Rang und Höhe der Forderungen. Um bei einer Verteilung des Vermögens dabei zu sein, muss eine Forderung vom Gericht festgestellt sein. Wer wie viel bekommt, legt der Insolvenzverwalter fest. Wolf: "In der Regel erhalten Gläubiger eine Abschlagszahlung, nachrangige Gläubiger bleiben unberücksichtigt." Ist die Masse vollständig verwertet, gibt erfolgt die Schlussverteilung. Nicht befriedigte Forderungen können dann immer noch gegen den Schuldner geltend gemacht werden.
Alle Beteiligten bekommen eine neue Rolle
Wichtig: Statt des Regel-Insolvenzverfahrens gibt es auch noch den Insolvenzplan. Der steht für eine Einigung mit den Gläubigern – um das Unternehmen oder Teile davon fortzuführen. Im Plan enthalten sein müssen Maßnahmen, die zur Sanierung des Unternehmens getroffen wurden oder noch werden. Und: "Alle Beteiligten bekommen neue Rollen zugewiesen", so Wolf, "Sie werden in Gruppen eingeteilt: als absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Gläubiger und schließlich nachrangige Gläubiger."
Sind alle mit dem Plan einverstanden – die einzelnen Gruppen müssen mehrheitlich dafür stimmen –, muss das Gericht nach einer Anhörung der Beteiligten den Plan noch bestätigen. Das Insolvenzverfahren wird sofort aufgehoben, der Schuldner muss dann die Verpflichtungen aus dem Plan erfüllen. Für den Schuldner heißt das: Er ist, wenn er den Plan erfüllt hat, von allen Schulden befreit. Die im Regelinsolvenzfall möglichen Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Restschuldbefreiung für natürliche Personen
Natürliche Personen können außerdem von der Restschuldbefreiung Gebrauch machen. Sie erlöst den Schuldner von allen Verbindlichkeiten. Sechs Jahre dauert die so genannte Forderungsabtretungsphase, in der all pfändbaren Forderungen an einen Treuhänder gehen. Außerdem muss der Betroffen in den sechs Jahren ein Wohlverhalten an den Tag legen: Er muss einer Arbeit nachgehen oder im Falle der Arbeitslosigkeit sich zumindest darum bemühen, die Hälfte seines Erbrechts abtreten, kein Vermögen verheimlichen und Zahlungen an den Treuhänder leisten, der wiederum die Gläubiger befriedigt. Sie erhalten dann einmal im Jahr vom Treuhänder eine Zahlung.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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