Gesellschaft, GmbH, Transparenzregister

Alle Angaben zur Gesellschafterliste gemacht? (Foto: © Brian Jackson/123RF.com)

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GmbH: Gesellschafter-Liste aktualisieren!

GmbHs müssen ihre Liste der Gesellschafter ergänzen: Zu jedem Namen muss der konkrete Kapitalbetrag und der Prozentsatz der Beteiligung am Stammkapital eingetragen werden.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde Ende Juni 2017 Paragraf 40 GmbHG abgeändert. Jetzt muss für jeden Geschäftsanteil nicht nur der von einem Gesellschafter gehaltene Nennbetrag, sondern auch die prozentuale Beteiligung am Stammkapital angegeben werden.

Darüber hinaus muss der Gesamtumfang der Beteiligung eines Gesellschafters am Stammkapital als Prozentsatz eingetragen sein, wenn ein Gesellschafter mehr als einen Geschäftsanteil hält. Sinnvollerweise wird man bei der Angabe der prozentualen Beteiligung auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch runden dürfen.

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Ist eine eingetragene Gesellschaft (Personenhandelsgesellschaften oder juristische Personen) Gesellschafterin, so müssen Firma, Satzungssitz, zuständiges Register und Registernummer erkennbar sein. Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind deren jeweilige Gesellschafter unter einer zusammenfassenden Bezeichnung mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort im neu zu schaffenden Transparenzregister einzutragen. Eine "Veränderung" liegt auch dann vor, wenn ein Gesellschafter einer solchen GbR wechselt. In diesem Fall muss eine neue Liste eingereicht werden.

Text: / handwerksblatt.de