Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nicht so erfolgreich wie erwartet, trotzdem ein Erfolg.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nicht so erfolgreich wie erwartet, trotzdem ein Erfolg. (Foto: © gregorylee/123RF.com)

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Die Mini-GmbH kommt im Handwerk nicht an

Ein halbes Jahr Mini-GmbH: Seit 1. November 2008 sind bundesweit fast 11.000 dieser haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG) gegründet worden. Das geht aus einer Studie der Universität Jena hervor.

Im Handwerk ist der Ansturm auf die UG bisher nicht angekommen: hier entscheiden sich Gründer lieber für die klassische GmbH.

Die kleine Schwester der GmbH – die Mini GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genannt – hat in Deutschland einen guten Start hingelegt. Bis Juni 2009 wurden 10.849 dieser Mini GmbHs gegründet. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit rund 2.509 Gründungen, gefolgt von Bayern mit 1.999 Mini GmbHs und Baden-Württemberg mit 1.124. Vergleichsweise wenig Mini-GmbH-Gründungen gab es in Sachsen  (433), Rheinland-Pfalz ( 374) und im Saarland (113). Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft" der Universität Jena.

Das Handwerk setzt auf die klassische GmbH

"Diesen Trend können wir für das Handwerk nicht bestätigen", sagt Ass. Jürgen Fritz, Geschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Seit November 2008 gab es bei der Kölner Kammer lediglich 22 Gründungen in diesem Bereich, "aber das sechs- bis siebenfache an GmbH-Gründungen", so der Leiter der Abteilung Recht und Unternehmensberatung. "Immerhin verdrängen die UGs die englischen Limiteds. Seit November hatten wir so gut wie keine Limited-Gründung mehr", berichtet Jürgen Fritz. Das sei eine gute Entwicklung, denn die Gründung einer Limited (Ltd.) nach englischem Recht sei in Deutschland nicht ganz unproblematisch.

Pluspunkt: Die Mini-GmbH verdrängt in Deutschland die englische Limited

Für den Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf möchte André Maaß vom Startercenter der Kammer ebenfalls nicht von einem Boom der Unternehmergesellschaft sprechen. Immerhin gab es hier seit November schon 62 UG-Gründungen. 15 weitere Gründer haben sich vormerken lassen und acht UGs sind bereits wieder gelöscht. Im Dortmunder Kammerbezirk wiederum wurden bisher 37 Unternehmergesellschaften eingetragen.

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Handwerker sehen die Unternehmergesellschaften sehr kritisch

Ganze elf Gründungen von Unternehmergesellschaften gab es im Potsdamer Kammerbezirk bis Ende Mai. Dazu kommen noch vier Interessenten. "Die Unternehmergesellschaften werden eben von den anderen Handwerkern auch sehr kritisch beäugt", gibt Ute Maciejok, Sprecherin der Handwerkskammer zu bedenken. Bei der Handwerkskammer Cottbus gab es seit November 14 Gründungen von Unternehmergesellschaften. Klassische GmbHs wurden allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres aber schon über 30 gegründet und 2008 waren es insgesamt 77, berichtet HwK-Unternehmensberater Michael  Burg. Bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) haben sich sogar erst sieben Gründer für die Rechtsform der Unternehmergesellschaft entschieden.

Geringes Stammkapital: Vor- und Nachteil

Der größte Vorteil der Unternehmergesellschaft, aber je nachdem wie man es sieht auch ihr Nachteil, ist das geringe Stammkapital: Gründer können schon mit einem Euro loslegen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht das Ganze kritisch. Er warnt davor, das Thema Kapitalausstattung bei der UG komplett zu vernachlässigen: "Auch wenn der Gesetzgeber bei der Unternehmergesellschaft auf ein Mindestkapitalerfordernis verzichtet hat, sollte sich ein Unternehmer genau überlegen, wie viel Kapital der von ihm geplante Handwerksbetrieb benötigt", heißt es in einem Info-Flyer des ZDH zur Mini-GmbH.

Gefahr der Überschuldung

Bei einer unzureichenden Kapitalausstattung bestehe die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft mit entsprechenden insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken. Auch würden Vertragspartner bei fehlender Kapitalausstattung möglicherweise an der Seriosität des Unternehmenskonzepts zweifeln. Kreditgeber wiederum verlangen vielleicht weitere Sicherheiten des Unternehmers. Das Eigenkapital darf bei der UG-Gründung bis zu 24.999 Euro betragen. Nur weiß der Geschäftspartner nicht um die Höhe des tatsächlichen Eigenkapitals – und die kann eben auch gering sein.

Die UG (haftungsbeschränkt) niemals GmbH nennen

Der oder die Gründer einer UG – die Gesellschaft kann bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben –  müssen unbedingt darauf achten, dass sie ihr Unternehmen nicht GmbH nennen dürfen und dass sie immer die Bezeichnung Unternehmergesellschaft oder UG (haftungsbeschränkt) führen müssen. Der Klammerzusatz (haftungsbeschränkt) darf auf gar keinen Fall abgekürzt werden. "Und das wird von vielen Gründern als nicht besonders positiv wahrgenommen", weiß Jürgen Fritz von der Kölner Handwerkskammer. Geschäftspartner oder Gläubiger sehen sofort – und sollen nach dem Wunsch des Gesetzgebers auch sofort sehen –, dass es sich um eine Gesellschaft ohne Mindestkapitalerfordernis handelt. Und dass daher möglicherweise höhere Risiken bestehen. 

Viele wissen nicht, dass sie eine Rücklage bilden müssen

"Was viele Gründer ebenfalls nicht wissen ist, dass es bei der Unternehmergesellschaft vorgeschrieben ist, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns in eine Rücklage einzuzahlen", berichtet Jürgen Fritz. Der Gründer muss so lange in diese Rücklage einzahlen, bis 25.000 Euro erreicht sind und die UG in eine GmbH umgewandelt werden kann (sogenannte "Kapitalaufholungsregelung"). Die Unternehmergesellschaft soll also nach und nach in die Standardrechtsform der GmbH hineinwachsen.

Umwandlung in klassische GmbH kostet viel

Sind die 25.000 Euro erreicht, ist ein Kapitalerhöhungsbeschluss notwendig, der beurkundet werden muss. Erst dann gelten die Regeln des GmbH-Rechts. Die UG wird also nicht automatisch zur  GmbH. Die Unternehmergesellschaft darf deshalb auch nach einem Kapitalerhöhungsbeschluss ihre Firmierung  beibehalten. Das sollten Gründer einer Mini-GmbH nämlich ebenfalls beachten: Die spätere Umwandlung in die GmbH verursacht hohe Kosten, unter anderem für den Notar.

Vorteile

Nachteile

Kein Mindestkapitalerfordernis Fehlende Kapitalausstattung der Gesellschaft kann bei Vertragspartnern Zweifel an der Seriosität bzw. an der Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts wecken; Erhalt von (Waren-) Krediten gestaltet sich schwieriger, ungünstigere Finanzierungskonditionen
Schnelle und kostengünstige Gründung, insbesondere bei Rückgriff auf Musterprotokoll Keine individuellen Anpassungsmöglichkeiten der Unternehmenssatzung bei Verwendung des Musterprotokolls
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen

Einzelunternehmer unterliegen bei Wahl der UG als Unternehmensträgerin unabhängig von der Größe des Unternehmens den kaufmännischen Regeln (UG = Kaufmann kraft Rechtsform) sowie den für Kapitalgesellschaften bestehenden Offenlegungspflichten

Alternative zu ausländischen Rechtsformen ohne Mindestkapitalerfordernis mit leichterem Zugang zu Rechtsberatung  
  Das Stammkapital muss sofort in voller Höhe eingezahlt werden, eine Erbringung von Sacheinlagen ist nicht möglich. Der Unternehmer ist verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel seines Gewinns in eine Rücklage einzuzahlen ("Kapitalaufholungsregelung")


Quelle: ZDH Ratgeber Handwerk: "Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"

Text: / handwerksblatt.de

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