Der Branchenmindestlohn  für die Glas- und Fassadenreinigung steigt auf 16,20 Euro.

Der Branchenmindestlohn für die Glas- und Fassadenreinigung steigt auf 16,20 Euro. (Foto: © frameangel/123RF.com)

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Ab 1. Oktober: 13 Euro Mindestlohn für Gebäudereiniger

Betriebsführung

Lohnplus im Gebäudereiniger-Handwerk: Der Einstiegslohn liegt ab 1. Oktober bei 13 Euro. Für die Glas- und Fassadenreinigung erhöht sich der Mindestlohn auf 16,20 Euro. Die beiden Branchenmindestlöhne sind allgemeinverbindlich.

Wenn zum 1. Oktober der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro steigt, steigt auch der Branchenmindestlohn in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk - dem Gebäudereinigerhandwerk (700.000 Beschäftigte!)  - von 11,55 Euro auf 13 Euro in der Lohngruppe 1 (Einstiegslohn).

Dies sei ein Abstand von deutlich über acht Prozent, betont der Bundesinnungsverband. Angesichts des neuen gesetzlichen Mindestlohns hatten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Anfang Juni auf den neuen Tarifvertrag geeinigt.

Der zweite Branchenmindestlohn, der für die Glas- und Fassadenreinigung gilt (Lohngruppe 6), erhöht sich von 14,81 Euro auf 16,20 Euro.

Beide Branchenmindestlöhne sind allgemeinverbindlich und gelten bundesweit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte.

Zum 1. April 2024 steigt der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 noch einmal um 3,85 Prozent auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 6 steigt er dann von 16,20 Euro auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

"Deutlicher Abstand zur staatlichen Lohnuntergrenze"

"Der deutliche Abstand zur staatlichen Lohnuntergrenze bleibt auch künftig gewahrt", erklärt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. "Dies ist gerade mit Blick auf den zunehmenden Personalmangel die zentrale und wichtige Botschaft unseres neuen Tarifvertrags."

Im öffentlichen Bild, in der Politik oder der Presse tauche immer wieder das Klischee auf, die Gebäudereinigung sei mit dem gesetzlichen Mindestlohn in Verbindung zu bringen - dies sei falsch, betont Dietrich.

Seit Einführung zum Jahr 2015 hätten die Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk immer deutlich über der staatlichen Lohnuntergrenze gelegen.  

Quelle: Die Gebäudedienstleister Bundesinnungsverband

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Text: / handwerksblatt.de