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HWK Trier | September 2026
Verleihung: Landesehrenpreis Genusshandwerk
Auszeichnung mit Rahmenprogramm am 20. September im Herzen der Stadt rückt die Vielfalt des Bäcker- und Fleischerhandwerks ins Rampenlicht.
Asbest darf nur mit Schutzkleidung behandelt werden, weiß man heute. (Foto: © Leo Lintang/123RF.com)
Vorlesen:
2. Mai 2017
Erkrankt ein Schlosser und Elektriker, der viele Jahre lang mit Asbest arbeitete, an Krebs, muss die Berufsgenossenschaft zahlen.
Asbest löst bekanntlich Krebs aus. Daher bekommt die Witwe eines Handwerkers Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nachdem ihr Mann an einem Tumor starb,
Der Fall: Ein Mann arbeitete 45 Jahre lang als Schlosser und Elektriker. Dabei musste er Asbestplatten schneiden und häufig Lötarbeiten mit Asbestband durchführen. Er erkrankte "wahrscheinlich" deswegen an einem Rippenfelltumor und starb im Jahr 2011 auch daran. Seine Witwe kämpfte um die Anerkennung der Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit und damit um eine Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich mit der Begründung, dass "ein Mesotheliom lediglich wahrscheinlich, nicht aber im Vollbeweis nachgewiesen worden" sei.
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Das Urteil: Die Richter stellen sich auf die Seite der Frau. Die Berufsgenossenschaft muss ihr eine Witwenrente zahlen. Zwar gab es keine Obduktion des Handwerkers. Die Erfahrung zeige aber, dass zwischen dem beruflichen Asbestkontakt und der Entwicklung eines Tumors durchaus bis zu 30 Jahre liegen könnten, so das Urteil. Dafür könne sogar eine geringfügig vermehrte Asbestbelastung ausreichen. Dem Gericht genügte diese Wahrscheinlichkeit, um die Krebserkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Februar 2017, Az. L 3 U 124/14
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