Der Datev-IT-Campus in Nürnberg. (Foto: © DATEV eG)

Vorlesen:

Datev knackt Millionen-Marke bei den Kunden

Die Datev steigert im 60. Jahr ihres Bestehens erneut den Umsatz und hat erstmals über eine Millionen Kundinnen und Kunden. Datev-CEO Robert Mayr fordert eine Entlastung des Mittelstands und warnt vor einer Erhöhung der Einkommensteuer.

Im 60. Jahr ihres Bestehens hat die Datev eG erstmals die Marke von einer Millionen Kunden geknackt. Die Kundenzahl liegt jetzt bei 1,01 Millionen. Seit Jahresbeginn kamen mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden dazu. Zum 30. Juni 2026 erreichte der IT-Dienstleister einen Umsatz in Höhe von 881 Millionen Euro und damit etwa 71 Millionen mehr als Ende Juni 2025. Zur Genossenschaft zählt aktuell 40.176 Mitglieder - insbesondere Steuerberater, aber auch Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Datev-CEO Prof. Dr. Robert Mayr Foto: © DATEV eGDatev-CEO Prof. Dr. Robert Mayr Foto: © DATEV eG

Auf der Jahrespressekonferenz 2026 der Genossenschaft stellte Datev-CEO Prof. Dr. Robert Mayr die Lage des Mittelstands in den Mittelpunkt – und verband die aktuellen Geschäftszahlen mit politischen Botschaften. Unter anderem forderte er konsequenten Bürokratieabbau und warnte vor einer Erhöhung der Einkommensteuer, die für die meisten KMU auch die Unternehmensteuer ist.

Das starke Umsatz- und Kundenwachstum führt Mayr unter anderem auf die Cloud-Lösungen und die Weiterentwicklung des Produktportfolios zurück. Eine stetig wachsende Bedeutung habe auch das Thema künstliche Intelligenz (KI) als Assistenz- und Unterstützungssysteme für die Kanzleien und deren Mandanten. Inzwischen würden etwa die Hälfte der Kanzleien KI regelmäßig nutzen, bei den großen Kanzleien sogar fast drei Viertel, berichtete Datev-CTO Prof. Dr. Christian Bär

In Cloud-Technologien, in der E-Rechnung und KI sieht die Datev zentrale Hebel, um Unternehmen und Steuerberatungskanzleien produktiver zu machen und um Prozesse zu verschlanken. Mit eigenen Cloud-nativen Rechenzentren in der Region Nürnberg sei man sehr gut aufgestellt "um sich Datenhoheit und größtmögliche Kontrolle beim Betrieb der Anwendungen zu sichern". Das Thema "digitale Souveränität" sei für Datev essenziell. 

E-Rechnungspflicht: Viele Unternehmen reizen die Fristen aus 

Ein wichtiges Thema für Unternehmen ist aktuell die Umstellung auf die E-Rechnung. Hier gibt es aber noch viel Luft nach oben. Erst etwa zehn Prozent aller Rechnungen seien E-Rechnungen, schätzt Mayr. Das Aufkommen wächst aber: In diesem Jahr liefen über die Datev-Systeme 51 Millionen E-Rechnungen, im gesamten Jahr 2025 waren es gut 64 Millionen.

"Bei einem Großteil insbesondere der kleineren Mittelständler steht das Thema nach wie vor nicht im Fokus. Von vielen Steuerberaterinnen und Steuerberatern wissen wir, dass ihre Mandanten die Übergangsfrist ausreizen wollen." Vor diesem Hintergrund appellierte Mayr erneut an die Unternehmen, sich die Vorteile der E-Rechnung frühzeitig zu erschließen und nicht bis zum Auslaufen der Übergangsfristen zu warten.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro werde die Ausstellung einer E-Rechnung bereits ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend. Hier tickt die Uhr. Für alle anderen 2028.

In Deutschland werde die E-Rechnung oft als zusätzliche Belastung für die Unternehmen empfunden. "Dabei lassen sich digitale Rechnungsdaten leichter prüfen und Unstimmigkeiten schneller erkennen", betonte Datev-Chef Robert Mayr. 

Digitale Rechnungen könnten direkt in Buchhaltungssysteme übernommen, geprüft und gebucht werden. Das reduziere Medienbrüche, beschleunige Zahlungsprozesse, erhöhe die Transparenz und verbessere die Prozesssicherheit.

Einkommensteuer ist oft auch Unternehmenssteuer

Besonders kritisch äußerte sich Mayr zu den Plänen der Regierungskoalition zur Reform der Einkommensteuer. Im Gespräch seien eine Erhöhung oder eine Absenkung der Einstiegsschwelle für die sogenannte Reichensteuer: "Es darf nicht vergessen werden, dass Personengesellschaften und Einzelunternehmen etwa 73 Prozent der Unternehmen in Deutschland ausmachen. Viele davon würde eine solche Mehrbelastung treffen, denn ihre Unternehmenssteuer ist die Einkommensteuer."

Das wäre in einer Situation, die für den Mittelstand ohnehin extrem belastend sei, ein zusätzliches Hindernis. 2025 habe die Zahl der Insolvenzen einen neuen Höchststand erreicht. Wie angespannt die Situation vieler kleiner und mittlerer Unternehmen ist, zeigt nach Darstellung von Datev auch der eigene Mittelstandsindex. Dieser wertet monatlich Unternehmensdaten aus der Arbeit von Steuerberatungskanzleien aus und bildet unter anderem Umsätze, Löhne und Beschäftigung ab.

Der Befund fällt nüchtern aus: Der Start ins Jahr 2026 sei für die mittelständische Wirtschaft schwach gewesen. Auch danach hätten sich die Umsätze bislang nur verhalten entwickelt. Damit setze sich eine inzwischen drei Jahre andauernde Umsatzschwäche fort.

Die Lage bleibe von vielfältigen Herausforderungen geprägt. Besonders problematisch sei, dass Kosten - vor allem für Löhne und Gehälter - weiterhin stärker stiegen als die Umsatzerlöse. Mayr sprach von einem "Stillstand unter Druck".   

Viele Unternehmen seien von Überregulierung und Bürokratie betroffen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen litten darunter, dass bürokratische Anforderungen Zeit, Personal und Kapital bänden. Mayr forderte einfachere Verfahren, verständliche Regeln und digitale Prozesse, die nicht zusätzliche Komplexität erzeugten. Wenn der Mittelstand wieder in bessere Zeiten kommen solle, müsse er schnell, konsequent und spürbar entlastet werden.

Ein gutes Beispiel für eine "effektive wirtschaftspolitische Entscheidung" sei die im Januar eingeführte Aktivrente. Bei kleinen und mittleren Unternehmen nehme die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern zu, die Aktivrente zeige also spürbare Beschäftigungseffekte. Je nach Unternehmensgröße fielen diese allerdings unterschiedlich aus; bei Kleinstunternehmen verliere die Rentnerbeschäftigung an Bedeutung. 

Problematisch sei jedoch die praktische Umsetzung gewesen. Das Gesetz sei in Kraft getreten, bevor alle Auswirkungen vollständig geklärt gewesen seien. Lange hätten Antworten auf Detailfragen gefehlt, etwa zur Aufteilung des Freibetrags oder zur Behandlung von Einmal- und Sonderzahlungen.

Ohne diese Vorgaben sei eine korrekte Umsetzung in Lohnprogrammen nicht sinnvoll möglich gewesen. Eine erste korrekte Berechnung der Bezüge von Aktivrentnerinnen und -rentnern sei deshalb erst für die März-Gehälter möglich gewesen. Bei solchen wichtigen Entscheidungen müsse die Wirtschaft frühzeitig eingebunden werden.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de