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Eine Schlichtung spart Zeit, Geld und Nerven!

Ein Gerichtsverfahren bedeutet nicht nur Ärger, sondern kostet auch Zeit und Geld. Wer zu einem Schlichtungsverfahren bereit ist, kann sich viel ersparen!

Die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar hilft bei Werkvertrags-Streitigkeiten im Schreinerhandwerk und angrenzenden Gewerken. Die Innung hat mit der Schlichtung gute Erfahrungen gemacht: Auseinandersetzungen werden so schnell und günstig geklärt.

Sowohl Betriebe als auch Kunden können das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Innung mit einem formlosen Antrag einleiten. Diese Möglichkeit haben auch Unternehmen, die kein Mitglied der Innung sind.

Eine Verpflichtung, eine Schlichtung einzuleiten oder in ein Verfahren einzutreten, besteht nicht. Die Vorteile einer Schlichtung liegen für die Beteiligten jedoch auf der Hand: Die Schlichtungsstelle bietet juristische Kompetenz und Sachverstand. Vor allem aber spare eine Schlichtung im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren enorm viel Zeit und Geld, so Verbandsgeschäftsführer Rechtsanwalt Michael Peter.

Innungsmitglieder zahlen nur die Hälfte!

Das Schlichtungsverfahren ist normalerweise kostenlos. Falls ein Ortstermin erfolgen muss, richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert, zum Beispiel dem offenen Restwerklohn oder dem Wert einer Nachbesserung:

Bei bis zu 5.000 Euro Gegenstandswert sind es 120 Euro pro Beteiligten und Ortstermin und bei über 5.000 Euro betragen die Kosten jeweils 240 Euro. Mitglieder der Innung zahlen jeweils nur die Hälfte. Die Kosten liegen damit weit unter denen, die ein Privatgutachten oder ein Gerichtsverfahren kosten!

Weitere Informationen:
Fachinnung Holz und Kunststoff
www.schreiner-saar.de
Tel.: (0681) 991 80
E-Mail: m.peter@schreiner-saar.de

Text: / handwerksblatt.de

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