Die Ausbildung sollte auch in Zeiten von Corona fortgeführt werden können. Niedersachsen hat deshalb den "Aktionsplan Ausbildung" auf den Weg gebracht.

Die Ausbildung sollte auch in Zeiten von Corona fortgeführt werden können. Niedersachsen hat deshalb den "Aktionsplan Ausbildung" auf den Weg gebracht. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in Niedersachsen

Betriebsführung

Mit dem "Aktionsplan Ausbildung" will Niedersachsen die von der Corona-Pandemie betroffenen Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützen. Das Land stellt dafür 18 Millionen Euro bereit. 

"Diese Mittel ergänzen die Regelangebote der Agenturen für Arbeit sowie die Maßnahmen des Bundes und der Kammern. Die Förderrichtlinien zur Umsetzung der Maßnahmen sind bereits auf dem Weg", erklärte der niedersächsische Kultusministers Grant Hendrik Tonne (SPD) in der Sitzung des Landtages am 15. September. 

Gemeinsam mit den dualen Partnern habe man ein breites Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, das sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe entlasten und unterstützen wird:

  • Betriebe, die Ausbildungsverträge verlängern, weil die Abschlussprüfung pandemiebedingt verschoben wurde und nicht innerhalb der regulären Ausbildungsdauer abgelegt werden konnte, oder weil die Prüfungsteilnehmenden durch die Prüfung fallen, erhalten für ihr Engagement eine Prämie in Höhe von 500 Euro.

 

  • Um Ausbildungsbetriebe zu unterstützen, die zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, werden diese mit einer betrieblichen Einmalzahlung von 1.000 Euro gefördert.

 

  • Die bestehende Förderrichtlinie zur Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben wird um einen weiteren Fördertatbestand ergänzt: Künftig können auch Betriebe von einer Förderung in Höhe von 300 Euro profitieren, wenn die oder der aufgenommene Auszubildende aus einem Betrieb stammt, der pandemiebedingt den Vertrag lösen musste.

 

  • Für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird das rechnerisch durch den Betrieb zu entrichtende Drittel der anerkannten Durchschnittskosten vom Land übernommen. Dies wird für das gesamte Jahr 2021 gelten.

 

  • Auszubildende, die entweder eine Distanz von mindestens 45 Kilometern zwischen Wohnort und Ausbildungsbetrieb oder mindestens eine Fahrzeit von einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf sich nehmen oder einen Umzug in Kauf nehmen, werden mit einer Prämie von 500 Euro unterstützt. 

 

  • Schülerinnen und Schüler, die sich zunächst im schulischen Übergangssystem zur Erfüllung ihrer Schulpflicht an einer berufsbildenden Schule befinden, aber eigentlich gerne in eine betriebliche Ausbildung möchten, erhalten die aktive Unterstützung zur direkten Vermittlung in Ausbildung auch im bereits laufenden Schuljahr.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Text: / handwerksblatt.de