Elektroauto

Das kostenfreie Aufladen des Elektroautos im Betrieb soll vorerst steuerfrei bleiben. (Foto: © Volker Schlichting/123RF.com)

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Regierung will E-Mobilität weiter fördern

Betriebsführung

Das Bundeskabinett verabschiedet Verlängerung der Steuervergünstigungen für Elektro-Dienstwagen, Abschreibung für E-Lieferfahrzeuge und Steuerfreiheit für Jobtickets.

Die Bundesregierung will Elektromobilität sowie den Umstieg auf Bus und Bahn stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. So soll unter anderem der bisherige Nachlass bei der Besteuerung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen auf 0,5 Prozent vom Listenpreis bis 2030 verlängert werden. Eigentlich wäre damit 2021 Schluss gewesen. Zum Vergleich: Bei einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor müssen die Fahrer monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Sonderabschreibung geplant

Für Betriebe, die neue Elektro-Fahrzeuge anschaffen, will die Bundesregierung eine Sonderabschreibung einführen, die ab 2020 und bis Ende 2030 gelten soll. Damit könnten Unternehmen schon im Jahr der Anschaffung eines des Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben, heißt es in einer Erklärung.

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Zudem soll der Strom, den Fahrer von Elektro- oder Hybridautos bei ihrem Arbeitgeber kostenlos laden, bis 2030 steuerfrei bleiben. Auch die Regelung, dass ein Dienstfahrrad, das Beschäftigten auch für den Privatgebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt wird, steuerfrei ist, wenn das zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt, wird bis Ende 2030 verlängert. Zudem sollen vom Arbeitgeber gestellte Jobtickets künftig völlig steuerfrei sein.

Text: / handwerksblatt.de

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