Auch die Auszubildenden im Gerüstbauer-Handwerk bekommen mehr Geld.

Auch die Auszubildenden im Gerüstbauer-Handwerk bekommen mehr Geld. (Foto: © Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk)

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Tarifabschluss: Corona-Bonus für Gerüstbauer

Betriebsführung

2,3 Prozent mehr Ecklohn ab September, ein höherer Mindestlohn und eine einmalige Corona-Prämie: Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich geeinigt.

Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. September 2020 um 2,3 Prozent. Der Ecklohn liegt dann bei 17,04 Euro die Stunde (statt bisher 16,66 Euro).

Erst in der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk geeinigt. "Auch wenn die grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen über die Auswirkungen der bestehenden Pandemie auf die Branche des Gerüstbauer-Handwerks weiter bestehen blieben, konnte durch ein Entgegenkommen beider Seiten ein Abschluss erzielt werden", berichtet der Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk.

Die Auszubildenden erhalten ebenfalls mehr Geld: Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. September 2020 um 50 Euro im ersten, 60 Euro im zweiten und 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Corona-Bonus über 350 Euro

Unabhängig davon vereinbarten die Arbeitgebervertreter und die IG Bau einen einmaligen "Corona-Bonus" in Höhe von 350 Euro. Auszubildende erhalten 175 Euro.

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Mindestlohn steigt auf 12,20 Euro

Der Mindestlohntarifvertrag sieht eine Steigerung des Mindestlohnes ab dem 1. August 2020 auf 12,20 Euro vor. Er endet ebenfalls zum 30. September 2021.

"Um weiterhin stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Branche zu sichern, ist es wichtig, die Betriebe nicht mit zu hohen Lohnsteigerungen zu überfordern", so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. 

Die Lohnsteigerung und die Corona-Prämie sei ein Signal an die Arbeitnehmer und in den Arbeitsmarkt, dass die Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter immer, aber vor allem in der aktuellen Krisensituation wertschätzen, so Nachbauer.

Beide Tarifverträge sind zum 30. September 2021 kündbar.

Quellen: Bundesinnungsverband Gerüstbauer-Handwerk; IG Bau

Text: / handwerksblatt.de

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