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Verdoppelt: Bürgschaften für Leasing-Investitionen

Die Bürgschaftsbanken verdoppeln das Volumen für das Programm "Leasing-Bürgschaft", von dem vor allem kleine Firmen profitieren können: Es steigt auf 500.000 Euro.

Seit 2014 bieten die deutschen Bürgschaftsbanken "Leasing-Bürgschaften" an. Kleine und mittlere Betriebe profitieren davon, wenn ihnen für eine Finanzierung Sicherheiten fehlen. Bisher lag die Obergrenze bei 250.000 Euro pro Vorhaben. Jetzt steigt sie auf 500.000 Euro. "Für das Leasing größerer Maschinen und Anlagen war der Betrag zu klein, daher verdoppeln wir ihn", erläutert Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken.

Aktuell haben sich 39 Leasing-Gesellschaften für das Programm "Leasing-Bürgschaft" angemeldet. Über die Bürgschaftsbanken können sie ihren Kunden bis zu 60-prozentige Bürgschaften für Leasing bieten, sofern den Kunden Sicherheiten fehlen. Seit Programmstart haben die Bürgschaftsbanken deutschlandweit rund 150 Investitionen im Volumen von gut zehn Millionen Euro ermöglicht.

Hintergrund: Kleine und mittlere Unternehmen können Leasingfinanzierungen häufig nur mit ergänzenden Sicherheiten bekommen. Vor allem Gründer haben oft niedrige Bonitäten, die zusätzliche Sicherheiten erfordern. Das können Bürgschaften für Leasingfinanzierungen ausgleichen. Mit dem Programm "Leasing-Bürgschaft" bieten Bürgschaftsbanken für die Leasingfinanzierungen kleiner und mittlerer Unternehmen zusätzliche Sicherheiten. So sollen mehr Klein- und Mittelbetriebe sowie Existenzgründer Zugang zu Leasingfinanzierungen bekommen. Die Mittel für "Leasing-Bürgschaft" kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF).

Text: / handwerksblatt.de

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