Das Bewusstsein für das handwerkliche Kulturerbe in Deutschland wächst. Qualifizierte Restauratoren im Handwerk sorgen dafür, dass sie erhalten bleiben.

Das Bewusstsein für das handwerkliche Kulturerbe in Deutschland wächst. Qualifizierte Restauratoren im Handwerk sorgen dafür, dass sie erhalten bleiben. (Foto: © lakov filimonov/123RF.com)

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Fortbildungsordnung für Restauratoren bundesweit einheitlich

Betriebsführung

Erstmals gibt es eine bundesweit einheitliche Fortbildungsordnung für Restauratoren im Handwerk. Mit ihr werden rund 300 Regelungen der Handwerkskammern aus den 1980er-Jahren abgelöst.

Übergreifende Handlungsbereiche der neuen Qualifikation sind nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) die Pflege und Weitergabe des Kulturerbes sowie die Anwendung und Weiterentwicklung von Methoden zu dessen Erhalt, Restaurierung und Konservierung. Bei der Entwicklung entsprechender Konzepte sowie der Umsetzung, Koordinierung und Leitung von Maßnahmen liege der Schwerpunkt auf gewerkespezifischen Handwerkstechniken, Materialien und Geräten. In diesem Zusammenhang seien auch Maßnahmen der Risiko- und Schadensprävention von Bedeutung. In der Prüfung sei neben einem gewerkespezifischen und einem gewerkeübergreifenden schriftlichen Teil auch eine Projektarbeit durchzuführen.

Einheitliche Regelungen für 19 Gewerke

Die neue Aufstiegsfortbildung im Bereich der handwerklichen Restaurierung erstrecke sich auf die Berufe Buchbinder, Gold- und Silberschmied, Graveur, Holzbildhauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Metallbildner, Orgel- und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Steinmetz und Steinbildhauer, Stuckateur, Tischler, Uhrmacher, Vergolder und Zimmerer. Bei Bedarf könne die Verordnung um zusätzliche Handwerksbereiche erweitert werden.

Die Qualifikation setzt eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung und eine mindestens einjährige Berufspraxis in einem der genannten Handwerke voraus, so das BIBB. Abweichend davon sei eine Zulassung zur Prüfung auch möglich, wenn die entsprechenden Kompetenzen auf andere Weise nachgewiesen werden können.

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Weitere Infos zur neuen FortbildungsordnungDie neue Fortbildungsordnung "Geprüfter Restaurator/Geprüfte Restauratorin im Handwerk" hat das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis entwickelt.

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung

Text: / handwerksblatt.de

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