Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz informiert zu wichtigen Änderungen nach dem Jahreswechsel 2018/19. (Foto: © kzenon/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Koblenz
Februar 2019
Die Handwerkskammer Koblenz informiert ihre Mitgliedsbetriebe über sechs wichtige Änderungen nach dem Jahreswechsel 2018/19.
Änderung treten oftmals zum Jahreswechsel in Kraft. Es ist auch für Handwerksbetriebe wichtig, diesbezüglich auf dem aktuellen Stand zu sein. Daher informiert die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz ihre Mitgliedsbetriebe über sechs wichtige Änderungen, die mit dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind.
Dabei geht es etwa um die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, das Thema Brückenteilzeit oder Anpassungen im Kündigungsrecht und das Qualifizierungschancengesetz.
Hintergrund: Ein Merkblatt mit weiteren Details gibt es hier zum Download.
Ansprechpartner: Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz hilft bei allen weiteren Fragen unter der Telefonnummer 0261/398205 oder per E-Mail unter recht@hwk-koblenz.de weiter.
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Koblenz
Kommentar schreiben