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Seit Mitte Februar kann das Führungszeugnis auch digital beantragt werden. (Foto: © Manuel Faba Ortega/123RF.com)

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Das neue Führungszeugnis

Seit Mitte Februar hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es kann digital beantragt werden und wurde hinsichtlich Datenschutz und Fälschungssicherheit verbessert.

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich oft noch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, etwa zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein so genanntes Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (etwa bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (etwa beim Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Wie kann das Führungszeugnis beantragt werden?

Das neue Führungszeugnis kann direkt im Internet ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Dies geschieht mit Hilfe des neuen Personalausweises. Darüber hinaus kann das Führungszeugnis aber nach wie vor bei örtlichen Behörden beantragt werden (etwa im Rathaus, Gemeindeamt oder Bürgerbüro). Das Führungszeugnis hat eine optische Verbesserung erfahren. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Darüber hinaus ist es übersichtlicher und internationaler gestaltet. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht.

Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Da weder der Gesetzgeber noch das Bundesamt für Justiz für Führungszeugnisse eine bestimmte Gültigkeitsdauer vorgeben, wird das alte Führungszeugnis nicht sofort aus dem Alltag verschwinden. Während einer gewissen Übergangsphase werden beide Varianten im Umlauf sein und können von Stellen, denen Führungszeugnisse vorgelegt werden, gleichermaßen anerkannt werden. Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bleibt unverändert bei 13,– Euro.

 

Online: Weitere Informationen sowie das Online-Portal zur Beantragung des Führungszeugnisses im Internet gibt es hier
Hilfe: Bei weiteren Fragen hilft die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz per Telefon unter der Nummer 0261/398205 oder per E-Mail unter recht@hwk-koblenz.de.

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Text: / handwerksblatt.de