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HWK Koblenz | Juli 2026
"Recht auf Reparatur": starkes Signal und wertvolle Nachricht fürs Handwerk
Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht um und soll für die meisten ab Ende Juli 2026 geschlossenen Kaufverträge am 31. Juli in Kraft treten. Zum neuen "Recht auf Reparatur" äußert sich Kurt Krautscheid als Präsident der Handwerkskammer Koblenz.