"Noch hat das Gesetz den Namen Einkommensteuerreformgesetz nicht verdient. Eine Reform ist mehr als eine Anpassung des Steuersatzes", sagt Jörg Dittrich.

"Noch hat das Gesetz den Namen Einkommensteuerreformgesetz nicht verdient. Eine Reform ist mehr als eine Anpassung des Steuersatzes", sagt Jörg Dittrich. (Foto: © macgyverhh/123RF.com)

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Einkommensteuer: ZDH fordert größere Steuerentlastung

Anlässlich der anstehenden Debatte im Bundestag über die Einkommensteuerreform der Bundesregierung fordert das Handwerk mehr Entlastung für Betriebe und Beschäftigte.

Im Bundestag beginnen die ersten Beratungen über das Einkommensteuerreformgesetz 2027. Handwerkspräsident Jörg Dittrich fordert die Abgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, mehr Entlastung als ursprünglich von der Bundesregierung geplant auf den Weg zu bringen. "Betriebe und Beschäftigte brauchen mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Konsum. Dafür muss mehr Netto vom Brutto bleiben." Der Weg dorthin führe über sinkende Sozialversicherungsbeiträge und niedrigere Einkommensteuern.

"Klar ist auch: Noch hat das Gesetz den Namen Einkommensteuerreformgesetz nicht verdient. Eine Reform ist mehr als eine Anpassung des Steuersatzes. Für das Handwerk ist das Gesetz besonders relevant: Drei von vier Handwerksbetrieben sind Personenunternehmen, für die die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist. Von einer Senkung der Körperschaftsteuer würde dagegen nur einer von vier Handwerksbetrieben profitieren. Wer Wachstum und Investitionen fördern will, muss deshalb die gesamte Wirtschaft in den Blick nehmen."

"Personenunternehmen werden weiter ausgebremst"

Jörg Dittrich Foto: © ZDH/Henning SchachtJörg Dittrich Foto: © ZDH/Henning Schacht

Steuerliche Entlastung müsse unabhängig von der Rechtsform wirken. Dittrich: "Werden Kapitalgesellschaften über die Körperschaftsteuer entlastet, während Personenunternehmen bei der Einkommensteuer weitgehend außen vor bleiben, gerät das Steuersystem aus dem Gleichgewicht. Das gilt umso mehr, als die aus dem Gesetz resultierenden zehn Milliarden Euro Entlastung summiert für 2027 und 2028 noch nicht einmal ausreichen, um die Folgen von Inflation und Steuerprogression abzufedern."

Kapitalgesellschaften würden so ab 2028 entlastet und Personenunternehmen mit einer schleichenden Unternehmenssteuererhöhung weiter ausgebremst. "Angesichts eines Ausgabenvolumens im Bundeshaushalt von über 555 Milliarden Euro im kommenden Jahr fehlt es offensichtlich an einer klaren Prioritätensetzung, um ein ausreichendes Entlastungspaket zu schnüren. Das Handwerk hat seinen Teil der Verantwortung für entsprechende haushälterische Spielräume über eine schmerzhafte Abschmelzung der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen geliefert."

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"Einkommensteuer muss stärker sinken"

Die Aufgabe für das weitere Gesetzgebungsverfahren sei klar: Die Einkommensteuer müsse stärker sinken und die Entlastung muss bei Unternehmen und Betrieben unabhängig von ihrer Rechtsform ankommen. Nur so erhielten auch die vielen kleinen und mittleren Betriebe den finanziellen Spielraum, der die Voraussetzung für Investitionen und Wachstum sei. "Und wenn es der Gesetzgeber ernst mit dem Wort Einkommensteuerreform meint, dürfen auch Reformen zur Thesaurierungsbegünstigung oder dem Investitionsabzugsbetrag nicht fehlen."

Beide seien im Einkommensteuergesetz verankert und zentrale Elemente, um die Wirtschaft mit unternehmerischen Investitionen anzukurbeln. Es gehe um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland für Handwerk und Mittelstand.

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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