Ein HBZ-Lehrgang beschäftigt sich mit dem Thema "Bauvorlageberechtigung für Handwerker".

Ein HBZ-Lehrgang beschäftigt sich mit dem Thema "Bauvorlageberechtigung für Handwerker". (Foto: © Adison Pangchai/123RF.com)

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HBZ-Lehrgang: Berechtigung zu Bauvorlagen

Am 21. Juni und am 26. August beginnt am HBZ Münster der neue Basislehrgang für den Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker.

Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat zum Jahresbeginn 2024 eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister bestimmter Gewerke eingeführt. Zu den Voraussetzungen für eine Eintragung in das Verzeichnis der Berechtigten, das die Ingenieurkammer NRW führt, gehört eine Weiterbildung beziehungsweise regelmäßige Fortbildung. Dies soll durch eine zuständige Stelle überprüft werden.

Das HBZ Münster hat den Basislehrgang als Einstiegsqualifikation entwickelt, der die Anforderungen für die Erteilung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung erfüllen soll. Er richtet sich an Maurer- und Betonbauermeister sowie Zimmerermeister und an Personen, die nach der Handwerksordnung gleichgestellt sind. Die Qualifikation umfasst 80 Stunden zum öffentlichen und zivilrechtlichen Bau- und Planungsrecht, zur Wirtschaftlichkeit, zu bautechnischen Nachweisen sowie zu Entwurf und Gestaltung. Eventuelle Änderungen der Inhalte können sich kurzfristig noch aus den Vorgaben der Ingenieurkammer ergeben. Der erstmals ab 21. Juni angebotene Lehrgang findet freitagabends und samstagvormittags teils online und teils in Präsenz statt. Er dauert bis zum 10. August. Die am 26. August startende Qualifizierung wird ganztags komplett im Bildungszentrum durchgeführt. Sie endet am 5. September. 

 

Hintergrund: HBZ-LehrgangHintergrund Hier gibt es weitere Informationen zum Lehrgang "Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen".
Kontakt HBZ, T 0251 705-4444, weiterbildung@hbz-bildung.de

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Text: / handwerksblatt.de

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