Seit Jahresbeginn gelten neue EU-Vergabeschwellenwerte. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)

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Schwellenwerte für EU-Vergabe gesunken

Im Zusammenhang mit den EU-weiten Vergabeverfahren haben sich seit Jahresbeginn die Schwellenwerte leicht geändert.

Seit Jahresbeginn gelten neue, leicht gesunkene EU-Vergabeschwellenwerte, ab denen öffentliche Auftraggeber ein EU-weites Vergabeverfahren durchführen müssen: für Bauaufträge 5,35 Millionen Euro netto; für Dienst- und Lieferleistungen oberer und oberster Bundesbehörden 139.000 Euro netto; in Verteidigung und Sicherheit sowie bei Sektorenauftraggebern (Wasser, Energie, Gas und Wärme) 428.000 Euro netto. Alle übrigen öffentlichen Auftraggeber müssen ihre Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 Euro EU-weit ausschreiben.

Schwellenwerte bis Ende 2021 gültig

Ist eine Beschaffungsmaßnahme in kleinere Lose unterteilt, so ist für die Berechnung des Auftragswertes der Gesamtwert aller Lose zu addieren. Überschreitet der gebündelte Auftragswert den EU-Schwellenwert, muss die Beschaffungsmaßnahme EU-weit ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber darf aber bis zu 20 Prozent des Gesamtwerts national ausschreiben. Welche Lose der Auftraggeber diesem Kontingent zuordnet, muss er zu Beginn der Beschaffungsmaßnahme festlegen und darf dies später nicht mehr ändern. Die Einteilung in EU-weite und nationale Vergabe ist für die Vergabeverfahrensart und die Rechtschutzmöglichkeiten der Bieter relevant. Die geänderten Schwellenwerte haben bis Ende 2021 Gültigkeit.

 

Hintergrund: Weitere Informationen zum Thema erteilt bei der Handwerkskammer Münster Katrin Ottenströer per Telefon unter 0251/5203300 oder per E-Mail unter katrin.ottenstroer@hwk-muenster.de.

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Text: / handwerksblatt.de

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