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Die Fortbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" befähigt im Metallbauer-, Tischler- oder Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. (Foto: © Andreas Buck)

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Die Qualifizierung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist Voraussetzung für Instandsetzungsarbeiten im Metallbauer-, Tischler- oder Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk.

Noch sind ein paar freie Plätze verfügbar: Am Dienstag, 7. August, beginnt bei der Handwerkskammer des Saarlandes die Qualifizierung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erwerben die Teilnehmer die Zusatzqualifikation gemäß § 5 HwO. Sie ist Voraussetzung für Gesellen und Facharbeiter, die im Metallbauer-, Tischler- oder Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk Instandsetzungsarbeiten sowie Wartungsarbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmaschinen ausführen wollen.

 

Hintergrund: Weitere Informationen zur Weiterbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" gibt es auf der Wissensplattform der Handwerkskammer des Saarlandes "Wissen nach Plan".

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Text: / handwerksblatt.de