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Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert über das Ende der Schonzeit bei der Impressumspflicht ab 1. Januar. (Foto: © Peter Kerkrath)

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Impressumspflicht: Schonzeit endet

Noch gibt es eine Schonzeit für Verstöße gegen die Impressumspflicht. Diese endet mit dem 31. Dezember.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres endet die Schonzeit für Verstöße gegen die Impressumspflicht – das gilt auch für Social-Media-Profile. Das kündigt die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) an. Die Handwerkskammer des Saarlandes berät ihre Mitgliedsbetriebe zum Thema Anbieterkennzeichnung.

 

Hintergrund: Mehr zum Thema gibt es online hier nachzulesen.

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Text: / handwerksblatt.de