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HWK Trier | Oktober 2024
Photovoltaik: Weiterbildung für Handwerksprofis
Solartechnik wird in Zeiten der Energiewende und steigender Energiepreise immer wichtiger – und immer leistungsfähiger.
Die Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können über die Toll Collect-Website gemeldet werden. (Foto: © sylv1rob1/123RF.com)
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Mai 2024
Ab 1. Juli gilt die Lkw-Maut bereits ab 3,5-Tonnen. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme. Betriebe, die unter die Handwerkerausnahme fallen, können ihre Fahrzeuge registrieren. Alle anderen sollten sich jetzt auf die Maut vorbereiten, rät Toll Collect.
Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Wichtig: Seit 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf die "zulässige Gesamtmasse" Bezug genommen, sondern auf die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm). Das ist bei der Grenze zu 7,5 Tonnen zu beachten.
Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit (sogenannte "Handwerkerausnahme"). Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der bekannten "Handwerkerregelung", aber ohne Kilometerbegrenzung.
Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Bei Mautkontrollen muss man nachweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorgezeigt werden.
Mautpflichtig werden Fahrzeuge, die für den Güterverkehr eingesetzt werden oder dafür geeignet sind und eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben (abgesehen von der Handwerkerausnahme). Ob dies der Fall ist, kann man im Fahrzeugschein prüfen. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Die Maut bezahlen kann man entweder jeweils vor Fahrtantritt auf der Toll-Collect-Webseite oder mit der App von Toll Collect. Oder aber über ein Mautgerät (OBU, Onboard-Unit) im Fahrzeug . Toll Collect bittet darum, zuerst die Fahrzeuge zu registrieren und erst anschließend einen Einbautermin bei einer Servicepartner-Werkstatt zu vereinbaren.
Quellen: Bundesamt für Logistik und Mobilität; Toll Collect
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