Ab dem 1. Juli gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Maut befreit.

Ab dem 1. Juli gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Maut befreit. (Foto: © Toll Collect)

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Lkw-Maut und Handwerkerausnahme

Ab dem 1. Juli gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5t technisch zulässiger Gesamtmasse. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen davon befreit.

Die Betriebe müssen die entsprechenden Fahrzeuge auf der Internetseite von Toll Collect registrieren, um die Handwerkerausnahme von der Lkw-Maut zu bekommen.  Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab dem 1. Juli auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder im Güterkraftverkehr eingesetzt werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können ab sofort über die Internetseite von Toll Collect angemeldet werden.

Nach Angaben des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gilt die Handwerkerausnahme

  • wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes gefahren wird und Material, Geräte oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen des Handwerksbetriebes erforderlich sind,
  • oder handwerkliche Güter befördert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, bearbeitet oder repariert werden.

Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Fahrzeuge auf der Toll Collect-Internetseite melden

Auf der Internetseite von Toll Collect können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht melden, die im Rahmen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden.

Mit der Einführung der Maut für die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen tzGm werden die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen ab dem 1. Juli 2024 leicht sinken.

 

Hintergrund und Links: Toll CollectHintergrund Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme stellt Toll Collect online hier zur Verfügung.
Links Über die folgenden Links geht es direkt zu den entsprechenden Seiten: Handwerksfahrzeuge melden;  Fragen und Antworten (FAQ) zur Meldung von Handwerksfahrzeugen; Handwerksfahrzeuge online melden.  
Online Diese Seite zum Thema Maut allgemein beim ZDH wird regelmäßig aktualisiert.

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Text: / handwerksblatt.de

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