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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Mindestlöhne für qualifizierte und unqualifizierte Arbeiter in Luxemburg wurden zum Jahreswechsel erhöht. (Foto: © Artem Samokhvalov/123RF.com)
Vorlesen:
Mit dem Jahreswechsel wurden im Großherzogtum Luxemburg die Mindestlöhne für unqualifizierte und qualifizierte Arbeiter erhöht.
Zum 1. Januar 2021 wurden die Mindestlöhne im Großherzogtum Luxemburg angepasst. Der soziale Mindestlohn für unqualifizierte Arbeiter älter als 18 Jahre liegt nun bei 12,7279 Euro/Stunde, für qualifizierte Mitarbeiter ab 18 Jahren bei 15,2735 Euro/Stunde. Die Tariflöhne in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen werden ebenfalls angepasst.
Hintergrund Fragen zu den Mindest- und Tariflöhnen in Luxemburg beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther per Telefon unter der Nummer 0681 5809145 oder per E-Mail unter s.ruether@hwk-saarland.de.
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