Ab sofort kann der Online-Lehrvertrag im Saarhandwerk für Betriebe und Auszubildende genutzt werden.

Ab sofort kann der Online-Lehrvertrag im Saarhandwerk für Betriebe und Auszubildende genutzt werden. (Foto: © kantver/123RF.com)

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Startschuss für den Online-Lehrvertrag

Papier war gestern: Betriebe und Auszubildende im Saarhandwerk können ab sofort den Online-Lehrvertrag nutzen

Mit der Einführung des Lehrvertrags in digitaler Form erfüllt die Handwerkskammer des Saarlandes die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mit dessen Umsetzung soll der Zugang zu Leistungen des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung für die Nutzer erleichtert werden. Ausbildungsbetriebe wie auch Auszubildende profitierten von dem neuen Online-Angebot, unterstreicht Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis. Bislang musste der Lehrvertrag in Papierform in mindestens drei Ausfertigungen vorliegen. Im Falle des neuen Online-Lehrvertrags reicht eine digital ausgefüllte Fassung aus, die – im Gegensatz zur Papiervariante – auch nicht verloren gehen kann. Fehler und Unstimmigkeiten können bei der digitalen Version zudem effizienter und zügiger bearbeitet werden, da der Online-Vertrag von den Mitarbeitern der Handwerkskammer des Saarlandes und den Ausbildungsbetrieben parallel abgerufen und bearbeitet werden kann.

Das Abrufen des Vertrags ist über das Handwerkskammer-Kundenportal ganz unabhängig vom Endgerät, also wahlweise via Smartphone, Tablet oder über den PC, möglich. Zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit erleichtert ein unterstützendes Tool, zum Beispiel mit voreingeblendeten Angaben, das Ausfüllen. Den Bearbeitungsstand des Lehrvertrags können Betriebe über das Kundenportal der Handwerkskammer jederzeit einsehen. Über Direktverlinkungen haben die Ausbildungsbetriebe die Möglichkeit, Hinweise zur Verkürzung der Ausbildungszeit sowie zu Überstundenregelungen einzusehen. Auch für Auszubildende bringt der neue Online-Lehrvertrag Vorteile: Sobald der Vertrag fertig bearbeitet ist, erhalten sie eine Bestätigung per Mail. Diese Bestätigung genügt nun auch für die Anmeldung an der Berufsschule.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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