Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | August 2026
Fachkräftesicherung im Mittelpunkt
Arbeitsminister Dr. Magnus Jung war zu Besuch bei der Handwerkskammer des Saarlandes.
"Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht. Wer bei jedem Brötchenkauf weiterhin einen Beleg bereitstellen muss, schafft keine Bürokratie ab, sondern verlagert sie lediglich vom Papier ins Digitale", so das Bäckerhandwerk. (Foto: © ZDB)
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August 2026
Das Bäckerhandwerk kritisiert den Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht. Statt die zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen, soll der Papierbon durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werden. Das sei keine Entlastung, sondern zusätzliche Bürokratie.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht vorgelegt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert die Pläne und warnt vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen für die Betriebe. Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert eine Korrektur der geplanten Maßnahmen. Besonders wichtig sei es, die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen. Im Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass der Papierbon durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werden soll.
Das sei keine Entlastung, so der Bäckerverband. Damit drohe vielmehr eine Verschärfung der Bürokratie zu Lasten der Betriebe, die enorme Kosten verursache. "Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht. Wer bei jedem Brötchenkauf weiterhin einen Beleg bereitstellen muss, schafft keine Bürokratie ab, sondern verlagert sie lediglich vom Papier ins Digitale. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Belege sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgegeben werden müssen – nach Wahl der Betriebe digital oder auf Papier", erklärt Roland Ermer, Präsident Bäckerverbands.
GesetzentwurfLesen Sie hier mehr zum Gesetzentwurf und die Kritik des ZDH.Es sei nicht nachzuvollziehen, warum es weiter eine Belegpflicht geben soll. Die meisten der Handwerksbäckereien arbeiteten schon mit elektronischen Kassensystemen, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt seien. Die Geschäftsvorfälle würden damit manipulationssicher aufgezeichnet. Das Bäckerhandwerk unterstütze das Ziel, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Dieses Ziel sei aber mit einer Bereitstellung eines digitalen Belegs bei jedem Kleinverkauf nicht zu erreichen.
Durch die digitale Belegpflicht steige die Belastung für die Unternehmen: Sie müssten ihre Kassensysteme technisch nachrüsten, dazu kämen Kosten für Software, Lizenzen, Speicherung und zusätzlicher Organisationsaufwand. "Das wird, wenn es so kommt, auch kleine Betriebe erfassen und sie zu erheblichen Investitionen zwingen. Das zu einer Zeit, in der diese mit Unsicherheiten, steigenden Kosten, Personalmangel, Kaufzurückhaltung und hybriden Bedrohungen kämpfen", sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg. Er fordert "mindestens eine Übergangsregelung", die den Betrieben Zeit für die Nachrüstungen gewährt und eine Sonderabschreibung für technische Investitionen ermöglicht.
Zudem müsse es auch künftig praktikable Ausnahmen der Belegpflicht für mobile Verkaufswagen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geben. Der Verband begrüßt deshalb die vorgesehenen Ausnahmen, warnt aber davor, deren konkrete Ausgestaltung erst nach Verabschiedung des Gesetzes zu regeln. Betriebe bräuchten vor Inkrafttreten des Gesetzes klare Regeln und Rechtssicherheit. Ermer: "Der Gesetzentwurf belastet den Mittelstand zusätzlich und schwächt seine Resilienz. Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Bonpflicht im Koalitionsvertrag zugesagt. Der Gesetzentwurf muss entsprechend nachgebessert werden, damit die generelle Bonpflicht im Thekenverkauf fällt."
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