Seit vier Monaten ist kein Kundenverkehr in den Autohäusern erlaubt. Der ZDK fürchtet jetzt, dass die Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus bald auch nicht mehr möglich sein könnte.

Seit vier Monaten ist kein Kundenverkehr in den Autohäusern erlaubt. Der ZDK fürchtet jetzt, dass die Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus bald auch nicht mehr möglich sein könnte. (Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.com)

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Infektionsschutzgesetz: Das Kraftfahrzeuggewerbe fürchtet um sein Online-Geschäft

Der ZDK befürchtet, dass sein Online-Geschäft mit der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes verboten werden könnte. So werde kein einziger Infektionsfall vermieden, sagt der Verband.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) warnt vor dramatischen Folgen der geplanten bundesweiten Corona-Regeln für den Automobilhandel. "Wenn jetzt nach über vier Monaten Lockdown auch noch die Abholung bestellter Fahrzeuge verboten werden soll, ist das der Sargnagel für viele Autohäuser", sagt Jürgen Karpinski zum Entwurf einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes.

Der ZDK-Präsident kritisiert, dass der Entwurf so ausgelegt werden könnte, dass im Handel  bei Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 auch das sogenannte "Click-and-Collect-Verfahren" untersagt werden soll. Die Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus sei dann nicht mehr möglich. "Damit zerstört man uns auch noch das Online-Geschäft", wettert Karpinski.

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Sterben der Autohäuser befürchtet

Durch diese unsinnige Verschärfung werde kein einziger Infektionsfall vermieden. Die Fahrzeugabholung erfordere keinerlei physischen Kontakt. Und die etwaige Sorge vor einem Gedränge wartender Kunden vor dem Betrieb sei im Autohandel geradezu absurd, betont Karpinski. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Autohäuser in dem Entwurf ohne jede Begründung mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten nicht in den umfangreichen Katalog der Ausnahmen vom Verkaufsverbot aufgenommen worden seien.

"Ich gönne es jeder Buchhandlung und jedem Blumengeschäft, weiter verkaufen zu dürfen, aber warum darf das dann nicht auch der Autohandel, bei dem die Infektionsgefahr völlig unstreitig viel geringer ist?", fragt Karpinski. Zweck der anstehenden Neuregelung sei erklärtermaßen der Infektionsschutz. Wenn man das ernst nehme, sei das nun drohende Sterben der Autohäuser ein völlig sinnloses Opfer, das niemandem nutze.

Quelle: ZDK

Text: / handwerksblatt.de

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